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Gewerkschaft der Polizei begrüßt Urteil gegen Berliner Raser

Archivmeldung vom 27.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das Urteil des Berliner Landgerichts gegen zwei Autofahrer am Montag begrüßt. "Seit Jahren schon betonen wir, dass diese Rennen eine Gefahr für die Allgemeinheit sind, bei denen immer wieder Unbeteiligte, ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger, rücksichtslos gefährdet werden", erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow nach dem Richterspruch. In dem Prozess um ein illegales Autorennen in Berlin, bei dem ein Unbeteiligter ums Leben kam, sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden.

Die beiden Männer im Alter von 25 und 28 Jahren hatten im Februar vergangenes Jahr während eines illegalen Autorennens über den Kurfürstendamm einen schweren Unfall verursacht, infolgedessen ein 69-Jähriger tödlich verletzt wurde. Malchow: "Seit heute ist klar, wer bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung über mehrere rote Ampeln rast, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf und setzt sein Fahrzeug als gemeingefährlichen Gegenstand ein.

Dadurch wird der Raser zum Mörder." Dem Imponiergehabe der zumeist jungen Raser habe die Justiz damit ein "unmissverständliches Stoppsignal" entgegengehalten. Die Verteidiger der Angeklagten hatten auf fahrlässige Tötung plädiert. Das Landgericht folgte den aber den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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