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Mecklenburg-Vorpommern will umfassende Handyüberwachung zulassen

Archivmeldung vom 02.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern will eine umfassende Überwachung von Handys zulassen. Das sieht nach Informationen des Radioprogramms NDR Info und von NDR.de der Entwurf einer Richtlinie des Landeskriminalamtes vor, die in Kürze in Kraft treten soll. Demnach sollen ganze Straßen- und Autobahnabschnitte auch dann überwacht werden dürfen, wenn es sich dabei lediglich um die "vermutete Fahrstrecke" eines Tatverdächtigen handelt. Datenschützer in Norddeutschland kritisieren das Vorhaben und warnen vor einer Ausweitung der sogenannten Funkzellenüberwachung in ihren Bundesländern. Tatsächlichen belegen offizielle Zahlen einen massiven Anstieg der Funkzellenüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Massenüberwachung von Funkzellen ist politisch umstritten. Ermittler können auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses Listen von Telefonanbietern anfordern, die Daten von Handynutzern beinhalten, die sich in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort aufgehalten haben. Fahnder sehen so, wer wann und wo mit wem telefoniert hat und können Bewegungsprofile der Handynutzer erstellen. Da bei der Funkzellenüberwachung häufig die Daten tausender Unbeteiligter erhoben werden, soll die Maßnahme laut Gesetz nur ein letztes Fahndungs-Mittel sein, um schwere Straftaten aufzuklären.

Die neue Richtlinie der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern soll behördenintern festlegen, in welchen Fällen Abfragen erlaubt sind. Der Landesdatenschutzbeauftragte Reinhard Dankert begrüßte das grundsätzliche Vorgehen, kritisierte die geplante Fahrstrecken-Überwachung aber als zu weitreichend. "Die Gefahr besteht, dass über das Ziel hinausgeschossen wird und genau da müssen wir pflichtgemäß einschreiten", erklärte Dankert dem NDR. Auch die Opposition übt Kritik. "Diese Formulierungen öffnen Tür und Tor für eine inflationäre Verwendung der Funkzellenabfrage", sagte der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Saalfeld. Auf Nachfrage erklärte das Innenministerium, es handele sich bei dem Papier lediglich um einen Entwurf, den man nicht kommentieren wolle.

Jahr für Jahr werden in Deutschland durch Funkzellenabfragen schätzungsweise mehrere Millionen Handydaten Unbeteiligter erhoben. Genaue Zahlen liegen nicht vor, da die meisten Länder keine Statistik führen. Auf Nachfrage des NDR veröffentlichte nun das Innenministerium in Schwerin erstmals Zahlen. Demnach hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 568 Funkzellenabfragen durchgeführt, 2010 waren es noch 32. Schätzungsweise waren somit hunderttausende Handyanschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr von Überwachungsmaßnahmen betroffen. Eine Sprecherin des Ministeriums begründete den Anstieg mit der Zunahme mobiler Kommunikation.

Dass die Funkzellenüberwachung rechtlich heikel ist, zeigt ein Fall aus Niedersachsen aus dem Jahr 2014, der für die Staatsanwaltschaft Osnabrück jetzt ein rechtliches Nachspiel haben könnte. Damals ließ sie die Wohnungen von sieben Personen durchsuchen, weil eine Funkzellenabfrage ergeben hatte, dass sie sich in der Nähe eines Tatorts aufgehalten hatten. Später wurden alle Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. Nach Recherchen von NDR Info und NDR.de prüft die Landesdatenschutzbeauftragte den Fall mittlerweile, weil die Ermittler gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen haben könnten. "In diesem Fall habe ich keine Zweifel daran, dass die Benachrichtigung der Betroffenen nicht ausreichend war", sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem dem NDR

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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