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Grünen Hilfe: Skandal-Urteil beim Amtsgericht Pößneck/ Thüringen

Archivmeldung vom 30.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bereits 1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gefährdungspotential von Cannabisprodukten allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar sei.

Nach §31a BtMG besteht daher die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, eine entsprechende Einstellungsrichtlinie ist in Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher nicht erlassen worden.

Mit Strafbefehl vom 02.Januar 2008 ist nun ein Beschuldigter vom Amtsgericht Pößneck/ Zweigstelle Bad Lobenstein wegen einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g (!) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen je 20 Eur verurteilt worden.

Der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski, bewertet die Verurteilung aufgrund einer kaum sichtbaren Cannabismenge, die beim Konsum ohne merkbare Wirkung bliebe, als Skandal und hat dem Betroffenen geraten, Einspruch einzulegen.

Die Verurteilung aufgrund einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g sei vergleichbar mit einer Verurteilung wegen einem Restschluck Bier, dies sei betreffs Alkohol selbst in Zeiten der amerikanischen Alkohol-Prohibition nicht vorgekommen, heißt es in der Pressemitteilung der “Grünen Hilfe”.

Quelle: Grüne Hilfe Netzwerk e.V.


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