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Personalrat gewinnt Klage gegen Brandenburger Justizministerium

Archivmeldung vom 08.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Personalrat des Brandenburger Justizministeriums hat nach rbb-Informationen erfolgreich gegen die Leitung des eigenen Ministeriums geklagt. Nach drei Jahren hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Personalvertretung Recht gegeben. Der Personalrat hatte 2015 Klage eingereicht, weil aus seiner Sicht Parteimitglieder der Linken mit Stellen versorgt wurden, die ihnen in dieser Form nicht zustanden.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Entscheidung des Linke-geführten Justizministeriums, die befristeten und hoch dotierten Verträge für zwei Parteimitglieder ohne Einbeziehung des Personalrates zu entfristen, rechtswidrig war.

Der Personalrat äußerte sich zufrieden über das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Die Entscheidung stärke die Position der Personalvertretungen deutlich, heißt es in einer Erklärung. In erster Instanz hatte der Personalrat noch verloren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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