Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes TÜV-Verband begrüßt neue Maschinenprodukteverordnung

TÜV-Verband begrüßt neue Maschinenprodukteverordnung

Archivmeldung vom 18.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
TÜV-Verband
TÜV-Verband

Foto: TanguyBear
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Europäisches Parlament stimmt Kompromissvorschlag zu. Digitale Sicherheit: Schutz vor Cyberangriffen auf vernetzte Maschinenprodukte. Erstmals sind verpflichtende unabhängige Prüfungen für bestimmte Hochrisikomaschinen vorgesehen. TÜV-Verband: Drittprüfungen für weitere Maschinen mit Gefahr für Leib und Leben einführen.

Der TÜV-Verband hat die heutige Verabschiedung der EU- Maschinenprodukteverordnung durch das Europäische Parlament begrüßt, sieht aber weiteres Potenzial für deutliche Verbesserungen des Sicherheitsniveaus. "Die Verordnung ist ein längst überfälliger Schritt. Erstmals werden verpflichtende Anforderungen für die Sicherheit vernetzter Geräte, bestimmter Werkzeuge mit beweglichen Elementen, Maschinen und Komponenten in der digitalen Welt geschaffen", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. "Die Sicherheit von Maschinenprodukten umfasst künftig nicht nur den Gesundheitsschutz, sondern auch die digitale Sicherheit und den Schutz vor Cyberangriffen." Die Bestimmungen der unmittelbar in allen EU-Ländern geltenden Maschinenverordnung sind nach einer Übergangszeit von 42 Monaten anzuwenden. Sie gilt für verschiedenste Maschinen von Rasenmähern und Kettensägen über Maschinen zum Heben von Personen und Lasten, Pressen bis hin zu Fertigungsanlagen und Robotern mit Künstlicher Intelligenz (KI). Auch für leichte Elektrofahrzeuge wie E-Scooter und E-Bikes gelten die Regelungen.

Die neue Verordnung sieht erstmals eine verpflichtende unabhängige Prüfung von bestimmten Hochrisikomaschinen vor, bevor sie in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden dürfen. Dies gilt zum Beispiel für Maschinen mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen wie Industrieroboter oder auch klassische Fahrzeughebebühnen. "Verpflichtende unabhängige Prüfungen für Hochrisikomaschinen sind überfällig, da viele dieser Produkte trotz einer CE-Kennzeichnung nicht die in der EU geltenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen", sagt Bühler. Aus Sicht des TÜV-Verbands hätte eine verpflichtende Prüfung durch unabhängige Stellen für weitere Produkte mit einem besonders hohen Risiko wie Kettensägen, Fahrtreppen oder bestimmte Fördermaschinen zum Heben und Transport von Personen und Lasten eingeführt werden müssen. Offizielle Unfallstatistiken bestätigen diese Sichtweise.

Positiv sieht der TÜV-Verband, dass die Mitgliedsländer künftig Daten über Unfälle mit Maschinenprodukten sammeln und an die EU-Kommission übermitteln müssen. Bisher fehlt es an einer Datengrundlage in der Union, um ein umfassendes Bild vom Gefahrenpotential bestimmter Maschinen zu erhalten. "In die Liste der Hochrisikomaschinen können in Zukunft weitere Produkte aufgenommen werden, wenn sich neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen ergeben oder der technologische Fortschritt das notwendig macht", sagt Bühler. "Grundsätzlich sollten alle Maschinen, die ein hohes Risiko für Leib, Leben und Gesundheit der Nutzenden bergen, von einer unabhängigen Stelle vorab geprüft werden."

Mit Blick auf den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz ist ergänzend eine zügige Verabschiedung der geplanten KI-Verordnung auf EU-Ebene notwendig. "Die KI-Verordnung wird zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Qualität der Trainingsdatensätze, der Robustheit des KI-Systems oder der Transparenz des KI-Einsatzes festlegen, um die Sicherheit KI-basierter Maschinen zu gewährleisten", sagt Bühler.

Der Verabschiedung der neuen Maschinenverordnung ging ein mehrjähriger Verhandlungsprozess zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten voraus. Die neue EU-Verordnung ersetzt die seit 2006 gültige Maschinenrichtlinie. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung des Maschinensektors im Internet der Dinge, die zunehmende Verbreitung Künstlicher Intelligenz und die zunehmende Automatisierung der Produktion. Die neue Verordnung tritt offiziell in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Quelle: TÜV-Verband e. V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte wuchs in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige