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Liechtensteinische Rechtshilfeersuchen könnten zu Vorladung von Finanzminister Steinbrück führen

Archivmeldung vom 27.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die an Deutschland gestellten Rechtshilfeersuchen der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft lassen sich nach Ansicht von Experten juristisch gut begründen. "Liechtenstein könnte im Rahmen der Ermittlungen gegen den Informanten (des BND) Zeugenvernehmungen in Deutschland beantragen", sagte der Düsseldorfer Strafrechtler Heiko Ahlbrecht zu stern.de.

"Das könnte auch BND-Chef Ernst Uhrlau oder Finanzminister Peer Steinbrück betreffen." Die Rechtshilfeersuchen hat die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen wegen des Verdachts der Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zu Gunsten des Auslands sowie wegen Datendiebstahls gestellt.

Der Kleinstaat kann sich, laut Ahlbrecht, auf das Strafrechtsübereinkommen des Europarats berufen. Gegen mögliche deutsche Beschuldigte kämen auch Straftatbestände wie Beihilfe zum Geheimnisverrat, Begünstigung oder Hehlerei in Frage, so der Rechtsexperte. Offen sei, "ob eine Aussagegenehmigung der Behörde erteilt würde" - ob also Zeugen wie Steinbrück oder Uhrlau reden dürften. Überdies könnte die Bundesregierung "die Rechtshilfe verweigern, wenn das die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder andere wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt."

Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic, der für die Linkspartei im BND-Kontrollgremium sitzt, befürwortete gegenüber stern.de eine mögliche Rechtshilfe: "Rechtsstaatlich gesehen müssten wir es machen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das wäre nicht ohne Pikanterie." Große Erfolgschancen gibt der ehemalige Bundesrichter einem liechtensteinischen Antrag gleichwohl nicht: "Die Regierung würde sicherlich einen Weg finden und wenn er noch so krumm wäre, um Rechtshilfe zu verweigern."

Das Rechtshilfeersuchen betrifft die Umstände, unter denen Daten der Vaduzer LGT Treuhand AG an den Bundesnachrichtendienst (BND) gelangten. Die Behörden in Vaduz führen deshalb Vorermittlungen gegen den ehemaligen LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber sowie mögliche Mittäter. Die DVDs hatten die größte Steuerfahndungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik ausgelöst.

Quelle: stern

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