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Bund lehnt teilweise Öffnung des Tempelhofer Flughafengeländes strikt ab

Archivmeldung vom 17.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bund hält die vom Senat geplante teilweise Öffnung des Tempelhofer Flughafengeländes für unverantwortlich. "Dagegen werden wir entschieden Widerstand leisten", hieß es gestern bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), nachdem der Tagesspiegel entsprechende Pläne bekannt gemacht hatte.

Die Stadtentwicklungsverwaltung will das mehr als drei Quadratkilometer große Gelände ab dem nächsten Frühjahr teilweise öffentlich zugänglich machen. Zurzeit gehört das Areal überwiegend dem Bund, der allerdings mit Berlin über den Verkauf verhandelt. Nach Möglichkeit will der Bund die kostenträchtige Immobilie mit der Einstellung des Flugbetriebs Ende Oktober los sein, aber noch ist der Kaufvertrag nicht ausgehandelt. Sollte der Bund im Frühjahr noch Miteigentümer sein, will der die Öffnung verhindern, um nicht für Schäden durch Vandalismus oder Unfälle haften zu müssen. "Ein solches Gelände lässt sich nicht wirksam absichern", hieß es bei der Bima. "Da gibt es gefährliche Ecken, und so ein Gebäude können sie nicht schützen." Die Stadtentwicklungsverwaltung will nur Teilbereiche öffnen, so dass der insgesamt rund zehn Kilometer lange Zaun verändert oder neue, möglicherweise kilometerlange Absperrungen gezogen werden müssten. Ein solcher Zaun würde "Hunderttausende kosten, wenn nicht Millionen", moniert die Bima. Die Verwaltung von Ingeborg Junge- Reyer (SPD) sieht die Sache gelassener: "Wir arbeiten an dem Konzept, und das wird auch was Vernünftiges", sagte Behördensprecherin Manuela Damianakis. Details sollen ab Herbst präsentiert werden. Dass die Immobilienverwaltung des Bundes andere Prioritäten setzt, hält man in den Berliner Behörden für normal. Doch auch die Finanzverwaltung verweist auf die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers, deren Kosten noch nicht geklärt seien.

Quelle: Der Tagesspiegel


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