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Oberverwaltungsgericht NRW hat bisher 280 Corona-Entscheidungen getroffen

Archivmeldung vom 01.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Beim Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen in Münster sind seit März etwa 420 Verfahren mit Corona-Bezug eingegangen, OVG-Präsidentin Dr. Ricarda Brandts sagte dem WESTFALEN-BLATT, 280 dieser Verfahren seien inzwischen erledigt. Das Oberverwaltungsgericht ist zuständig, wenn es um Rechtsverordnungen auf Landesebene geht, also etwa um die Corona-Schutzverordnungen.

Im Zusammenhang mit Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage kritisierte die OVG-Präsidentin die Politik. Das Gericht hatte im August entschieden, ein Erlass, der dem conanagebeutelten Handel verkaufsoffene Sonntage ermöglichen sollte, sei rechtswidrig. Das Land hatte den Erlass aber nicht zurückgenommen, und Städte hatten trotz der unanfechtbaren OVG-Entscheidung weitere solche Sonntage beschlossen. Das veranlasste Verdi zu einer Klageflut.

Ricarda Brandts: "So verständlich das Anliegen der Politik ist, zur Belebung der Innenstädte den Handel zu fördern, so klar sind die höchstrichterlichen Grundsätze für die Möglichkeiten verkaufsoffener Sonntage - und daran sind wir gebunden." Das OVG habe eigentlich erwartet, dass das Land seinen Erlass aufhebe. Die OVG-Präsidentin: "In einem Rechtsstaat besteht die Erwartung, dass verwaltungsgerichtliche Entscheidungen umgesetzt werden - auch wenn sie ein politisches Programm stören." Es sei problematisch, wenn politisch Verantwortliche im Wissen um die Rechtslage immer wieder Anlass gäben, neue, gleichgelagerte gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. "Dabei sollten doch gerade staatliche Stellen eine Überlastung der Gerichte vermeiden."

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)


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