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Tötlich verbrühter Rentner: Anklage gegen Pflegerin

Archivmeldung vom 11.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Fall des in einem Pflegeheim tödlich verbrühten Rentners hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Die Behörde wirft einer 50 Jahre alten Krankenschwester fahrlässige Tötung durch Unterlassung vor. Die Frau habe es im Februar dieses Jahres beim Baden des halbseitig gelähmten 79-Jährigen versäumt, die Wassertemperatur mit einem Thermometer zu messen und diese auch nicht mit der Hand geprüft, obwohl das vorgeschrieben sei. Der Vorfall passierte in einem Heim in Beyernaumburg (Mansfeld-Südharz). Der Rentner erlitt in der Badewanne Verbrühungen zweiten Grades und starb sechs Tage später. Das Verfahren gegen eine zweite, 53 Jahre alte Pflegehelferin sei dagegen wegen geringer Schuld eingestellt worden. Der angeklagten Schwester drohen laut Gesetz bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Der Prozess soll in Sangerhausen stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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