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Entlastung der Gerichte: Keine Prozesskosten-Hilfe bei mutwilligen Klagen

Archivmeldung vom 13.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrat und die Länder in Deutschland planen die Gerichte in Deutschland mittels eines neuen Gesetzes zur Regelung über die Gewährung von Prozesskosten-Hilfe zu entlasten. Bei -mutwilligen Klagen- wird künftig keine Prozesskosten-Hilfe mehr gewährt, so sieht es der neue Gesetz-Entwurf vor. Die Ablehnung der Prozesskosten-Hilfe solle erleichtert werden, teilte der Bundesrat mit.

Mit den neuen Plänen wollen die Länder die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskosten-Hilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem vergangene Woche vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmen-Pakete vorgesehen.

Zum einen beabsichtigt der Bundesrat die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskoste-Hilfe zu korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweis-Anträgen zu erleichtern.

Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigen-Beteiligung der bedürftigen Partei an den Prozess-Kosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den Sozialhilfe-rechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungs-Voraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.

Als dritter Teil der neuen Gesetzgebung zur Bewilligung von Prozesskosten-Hilfe wollen die Länder durch geänderte Verfahrens-Vorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunfts-Ansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungs-Trägern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen.

Der Gesetzentwurf wird zur Entscheidung der Bundesregierung vorgelegt, die den neuen Entwurf für das Gesetz innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Die Bundesregierung soll ihre Auffassung zur geplanten Neu-Regelung über die Gewährung der Prozesskosten-Hilfe darlegen.

Der Entwurf entspricht einem Beschluss des Bundesrates, der dem Bundestag bereits im Mai 2006 zugeleitet wurde. Dieser hat ihn vor Ablauf der Wahlperiode jedoch nicht abschließend behandelt.

Quelle: Narres Open Web Solutions / Andreas Klamm Sabaot

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