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Verbraucherschützer warnen vor geringerer Entschädigung von Bahnkunden bei höherer Gewalt

Archivmeldung vom 06.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Pläne der EU, Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden in der Gemeinschaft künftig einzuschränken, stoßen bei Verbraucherschützern auf strikte Ablehnung. "Statt die Rechte der Reisenden zu schützen, arbeiten einige der EU-Mitgliedstaaten daran, die Bahngastrechte zu beschneiden. Das ist fatal", sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Damit verpassten sie "die Chance, den Alltag der Menschen zu verbessern". Anlass für die Kritik sind die Beratungen der EU-Verkehrsminister an diesem Donnerstag über die Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zur Entlastung von Bahnunternehmen.

"Jede Hintertür, durch die Bahnunternehmen Entschädigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher umgehen können, mindert die Attraktivität des Verkehrsmittels Bahn und erhöht die Wahrscheinlichkeit juristischer Auseinandersetzungen", betonte Müller. Er forderte in der "NOZ": Die Bundesregierung muss sich entschieden dafür einsetzen, dass die Bahngastrechte gestärkt werden."

Hintergrund der Beratungen zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2017. Damals hatte die Brüsseler Behörde einheitliche Regeln für den Bahnverkehr in der EU vorgeschlagen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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