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NSU-Prozess: Gericht lehnt Entlassung von Verteidigern ab

Archivmeldung vom 20.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Münchener NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht die Entpflichtung der urspünglichen drei Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Z. abgelehnt.

Der Vorsitzende Richter Götzl sagte, die Anwälte Heer, Stahl und Sturm hätten ihren entsprechenden Antrag nicht ausreichend begründet. So gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine "nachhaltig gestörte Zusammenarbeit" mit der Hauptangeklagten.

Beate Z. hatte sich einen vierten Verteidiger genommen und zu Erkennen gegeben, dass sie mit ihren bisherigen Anwälten nicht mehr zusammenarbeiten wolle.

Mit der jetzigen Entscheidung kann der laufende Prozess vorerst weitergehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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