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Ethiker fordern andere Debatte in Kirche über Sterbehilfe

Archivmeldung vom 03.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: D. Braun / pixelio.de
Bild: D. Braun / pixelio.de

Petra Bahr, Mitglied des Deutschen Ethikrats, und Hans Michael Heinig, Göttinger Verfassungsrechtler, haben die evangelische Kirche aufgefordert, die Diskussion über Sterbehilfe nicht nur theologisch zu führen. Bislang fehle eine "gründliche innerkirchliche Debatte mit Perspektiven, die über die theologische im engen Sinne hinausgeht und gut protestantisch andere einbezieht", schreiben sie in der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt".

In die Debatte eingebunden werden sollten auch Mediziner und Einrichtungsleitungen, Juristen, Pflegekräfte und Psychologen, Fachvertreter aus der Gerontopsychiatrie und Traumaforschung. "Nach diesen Expertisen müsste man innerkirchlich nicht lange suchen. Nur in dieser breiten Aufstellung lassen sich die drängenden Fragen im Gefolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angemessen bearbeiten."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das 2015 verabschiedete Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Die katholische und evangelische Kirche kritisierten das Urteil zunächst in einer gemeinsamen Erklärung. Nun ist jedoch in der evangelischen Kirche eine Debatte über Sterbehilfe entbrannt – insbesondere darüber, ob sie in kirchlich-diakonischen Einrichtungen möglich sein sollte. Eine kirchliche Positionierung dürfe nicht bei religiös konnotierten Grundaussagen über Freiheit, Gottesliebe und Würde stehen bleiben, argumentieren Heinig und Bahr.

"Sie hat sich der ebenso anspruchsvollen wie mühsamen Betrachtung der Details zu stellen, der Lebensumstände, der unterschiedlichen Formen von psychischem und physischem Leidensdruck samt der Bilder vom gelingenden oder nicht mehr gelingenden Leben, die gesellschaftlich und kirchlich eingeübt werden." Gleichzeitig müsse gesetzlich garantiert werden, dass Einrichtungen in religiöser Trägerschaft auch die Möglichkeit verbleibe, sich als "safe spaces" zu definieren, in denen niemand mit Angeboten der Suizidhilfe konfrontiert werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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