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"Kuttenurteil" des BGH: Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt sieht Politik jetzt in der Pflicht

Archivmeldung vom 09.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Patch eines Gremium-Prospects
Patch eines Gremium-Prospects

Foto: Manfred Kohrs
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Das Urteil aus Karlsruhe hat bei uns nicht gerade für große Freude gesorgt". Das sagte am Donnerstag, 9. Juli, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, im Gespräch mit dem Radioprogramm NDR Info. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Tragen so genannter Rockerkutten in zwei Fällen für nicht strafbar erklärt. Wendt versteht die Karlsruher Entscheidung als klaren Auftrag an die Politik: Sie müsse die Polizei mit den entsprechenden Mitteln ausstatten, damit eine eindeutige Beweisführung gegen kriminelle Rockergruppen gewährleistet sei.

Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung und könnte das "Aus" für die in vielen Bundesländern verhängten "Kennzeichenverbote" bedeuten. In seiner Entscheidung hatte der BGH allerdings eine Art Hintertür offen gelassen: Im Einzelfall könne das Tragen der Clubinsignien verboten werden, wenn der konkrete Ortsverein dieselben Ziele verfolge wie ein verbotener Club derselben Rockergruppierung.

Nach Ansicht von Experten bringt dies die Behörden allerdings in eine konkrete Beweispflicht. Deshalb, so Rainer Wendt gegenüber NDR Info, komme es jetzt darauf an, die Polizei entsprechend auszurüsten, damit sie dieser neuen Herausforderung begegnen könne. Wendt: "Die Politik neigt dazu, sich auf Verbotsverfügungen zu beschränken. Sie glaubt, damit bereits die Wirklichkeit zu verändern. Aber das ist nicht der Fall." Auch wenn er sich eine andere Entscheidung gewünscht hätte, habe das Urteil des BGH jetzt zumindest für rechtliche Klarheit gesorgt.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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