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Dött: Erhöhung der Beimischungsquote von Bioethanol darf die Bürger nicht überfordern

Archivmeldung vom 13.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Motorenverträglichkeit bei der Erhöhung der Beimischung von Bioethanol bei Ottokraftstoffen, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:

Die aktuelle Diskussion um die aus Klimaschutzgründen geplante Erhöhung der Beimischungsquote von Bioethanol von derzeit 5 % auf 10 % bei Ottokraftstoffen hat bei den Bürgern zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche Motoren die neue Beimischung vertragen und welche künftig den teureren Super Plus-Kraftstoff tanken müssen.

Der Verband der deutschen Automobilhersteller (VDA) hatte dazu mehrfach erklärt, zuletzt in einer Mitteilung vom 29. Januar 2008, dass er nach intensiver Prüfung und Abstimmung mit seinen Herstellern davon ausgeht, dass in Deutschland ca. 375.000 Fahrzeuge - und somit gut ein Prozent des gesamten Pkw-Bestandes - auf den Super Plus-Kraftstoff umsteigen müssten. Das war die bisherige Beurteilungsgrundlage für diese Maßnahme, die Teil des Integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung ist.

Sollten die derzeit stattfindenden Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium und den Automobilverbänden neue Zahlen zu den betroffenen Fahrzeugen erbringen, muss die Politik Kosten und Nutzen sowie die sozialen Wirkungen dieser klimapolitischen Maßnahme erneut beurteilen.

Eine sozialpolitische Schlagseite muss gerade deshalb verhindert werden, weil viele Bürger im täglichen Leben auf das Auto angewiesen sind. Auch für die Beimischung von Biokraftstoffen gilt unser Grundsatz, dass Klimaschutz wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen umgesetzt werden muss.

Auf dem Weg zu Klima schonender Mobilität dürfen Bürger nicht auf den Standstreifen abgedrängt werden.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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