Bund zahlt Grundsteuer für "Russisches Haus" in Berlin - wie üblich
Die Bundesregierung zahlt die Grundsteuer für das umstrittene "Russische Haus" an der Berliner Friedrichstraße. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf die Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Robin Wagener.
Auf Nachfrage des Magazins beziffert das Auswärtige Amt die Grundsteuer für das Grundstück, auf dem die im russischen Staatsbesitz befindliche Immobilie steht, für das Jahr 2024 auf 70.000 Euro.
"Das Haus sollte geschlossen und nicht über Bundesmittel finanziert
werden", sagte Wagener, der auch Beauftragter für Osteuropa der Fraktion
ist, dem Focus. Die Grünen im Bundestag wollen sich in den kommenden
Haushaltsverhandlungen für die Sperrung der Mittel einsetzen. "Wir
erwarten dafür die Unterstützung der Koalition."
Außenminister
Johann Wadephul (CDU) könne nicht "tatenlos zuschauen, wie Russland
unsere deutschen Wissenschaftler als Terroristen brandmarkt und
gleichzeitig das Russische Haus finanzieren", sagte Wagener. Viele
Experten betrachten das Haus als Einrichtung zur Propaganda. Die
staatliche russische Betreiberagentur Rossotrudnitschestwo ist auf der
EU-Sanktionsliste.
Dennoch sind Schritte gegen das Haus wohl
nicht zu erwarten. In der Antwort auf Wagener schreibt das Auswärtige
Amt: "Die Bundesrepublik Deutschland begleicht die Grundsteuer bzgl. des
Grundstücks als Eigentümerin und ist damit originäre
Grundsteuerschuldnerin. Bezüglich des auf dem Grundstück befindlichen
Hauses, welches im Eigentum der Russischen Föderation steht, begleicht
die Bundesrepublik Deutschland die Grundsteuer für die Russische
Föderation aufgrund ihrer rechtlichen Verpflichtung aus dem bilateralen
deutsch-russischen Abkommen zu Liegenschaftsfragen der Kulturinstitute
von 2013."
Darin geht es neben dem Russischen Haus in Berlin auch
um das Goethe-Institut von Moskau. Offenbar ist die Bundesregierung um
das Schicksal der deutschen Einrichtung in Moskau besorgt. "Pacta Hunt
servanda" (Verträge sind einzuhalten) schreibt das Auswärtige Amt auf
Nachfrage.
Quelle: dts Nachrichtenagentur