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Holocaust-Verharmlosung: Familienväter nach Corona-Demos zu Freiheitsstrafen verurteilt

Archivmeldung vom 11.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Alois Endl / WB / Eigenes Werk
Bild: Alois Endl / WB / Eigenes Werk

Weil sie zwei selbst gebastelte Judensterne mit der Aufschrift “ungeimpft” auf einer Corona-Demo getragen haben, wurden zwei Männer jetzt in Wien nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Ihnen wurde die Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus vorgeworfen. Für beide hagelte es bedingte Freiheitsstrafen. Aber auch bei Juden selbst wird mit Anzeigen nicht gespart. Einmal mehr zeigt sich nun, wie das System tickt. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at"

Weiter berichtet das Magazin: "Nach ihrer Teilnahme an einer Corona-Demo im September sahen sich zwei Familienväter mit einer Anzeige nach dem Verbotsgesetz konfrontiert. Zwei aus Filz gebastelte Judensterne mit der Aufschrift “ungeimpft” waren die Auslöser für diese Anzeige. Die beiden Männer hätten auf darauf aufmerksam machen wollen, dass man sich als Ungeimpfter als Mensch zweiter Klasse fühle.

Bei der Verurteilung hätten sie gar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen müssen. Nun wurden sie gestern beide zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Für den Staatsanwalt war laut Medienberichten klar, dass das sichtbare Tragen des Filzsterns den Völkermord und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen an den Juden, verharmlose. Und der Richter hielt laut einem Medium fest, dass ein Ungeimpfter gegen die Diskriminierung im Job leicht etwas unternehmen könnte: Er könnte sich nämlich impfen lassen!

Ungeimpfte also selbst schuld an Diskriminierung

Solche Aussagen zeigen mehr als deutlich, wohin das Corona-Regime gehen soll. Menschen, die verächtlich gemacht und vom gesellschaftlichen Leben willkürlich ausgeschlossen werden, sind also selbst schuld, so die Rechtsansicht des Richters. Sie könnten an ihrer Situation etwas ändern, würden sie sich nur eine bedingt zugelassene Gen-Spritze verabreichen lassen. Dass diese Herangehensweise enorm gefährlich ist und der Spaltung der Gesellschaft sicher keinen Einhalt gebietet, interessiert wohl niemanden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt offenbar in heutigen Zeiten nicht mehr. Dass die Regierung durch die Einführung der G-Regeln völlig gesunde Menschen aus dem alltäglichen Leben ausgeschlossen hat, stand für den Richter offenbar nicht zur Debatte.

Auch Juden wegen Holocaust-Verharmlosung angezeigt

Das zeigte auch das unverhältnismäßige Einschreiten der Polizei gegen die Gründerin von “Juden für Aufklärung” im Dezember 2021 nach ihrer Demo-Rede in Villach. Emotional schilderte sie die Geschichte ihrer Familie und zeigte aus ihrer Sicht tragische Parallelen zur Gegenwart auf (Wochenblick berichtete). Das ist aber nicht der erste Fall, der den Kontrollzwang und die Unverhältnismäßigkeit auch gegen jüdische Bürger aufzeigt. Bereits vor mehr als einem Jahr berichtete Wochenblick über einen älteren Juden, der bei der Teilnahme an einer Corona-Demo als Zeichen seines Glaubens einen Davidstern trug. Er wurde nach dem Verbotsgesetz angezeigt und musste seinen Davidstern sogar bei den Polizisten abgeben. Warum sich an diesen Vorgehensweisen niemand stößt, ist wirklich mehr als fraglich. Wieso sollte ein Jude oder ein Bürger jüdischen Glaubens den Holocaust verharmlosen? Aber, wenn die Frau des neuen Gesundheitsministers Johannes Rauch in Bregenz die Teilnehmer einer Corona-Demo als Faschisten bezeichnet oder Vizekanzler Kogler die Demonstranten als Staatsverweigerer und Nazis beschimpft, ist die Welt wohl in Ordnung!"

Quelle: Wochenblick

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