Bisher sechs Klagen gegen Zurückweisungen von Asylbewerbern
Insgesamt gibt es bisher sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des "Stern" hervor.
Im Mai hatten drei Somalier erfolgreich gegen ihre Zurückweisung vor dem
Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Ein Sprecher des
Bundesinnenministeriums teilte nun mit: "Es sind zum jetzigen Zeitpunkt
drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der
Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig."
Das Berliner
Verwaltungsgericht hatte damals unter anderem eine zu schlechte
Begründung der Zurückweisungen angemahnt. Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CSU) hatte danach Nachbesserungen versprochen. Diese will das
Ministerium aber erst vor Gericht liefern. Ein Sprecher erklärte: Die
"Begründung für die Inanspruchnahme des Art. 72 AEUV werden wir im
Hauptsacheverfahren beibringen."
Der innenpolitische Sprecher der
Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, sagte dem "Stern" dazu:
"In unserem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass Gerichte
angerufen werden können." Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten
gewesen. "Es handelt sich aber um eine grundsätzliche europarechtliche
Frage, die dann auch nur vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden
kann", sagte Throm.
Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der
Grünen, kritisierte dagegen: "Bis heute kann das federführende Haus
maßgebliche Fragen nicht beantworten." Dessen Rechtsauffassung sei
"abwegig", sagte von Notz dem "Stern". "Mit Nachdruck fordern wir
Innenminister Dobrindt noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen
Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen
Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern."
Quelle: dts Nachrichtenagentur