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Flammschutzmittel DecaBDE hat in Elektro- und Elektronikgeräten nichts zu suchen

Archivmeldung vom 26.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Europäische Union wollte ursprünglich ab Juli 2006 die Verwendung des Flammschutzmittels Decabromdiphenylether (DecaBDE) in Elektro- und Elektronikgeräten – wie Computer oder Fernseher – verbieten. Zu Recht, meint das UBA. Denn DecaBDE ist schwer abbaubar und reichert sich in Lebewesen an. Rückstände fanden sich bereits in menschlicher Muttermilch sowie in zahlreichen Tierarten.

Doch aus dem geplanten Verwendungsverbot wurde nichts: Die Europäische Kommission hob die Regelung gegen den Willen des Europäischen Parlaments im Herbst 2005 auf – also noch bevor sie überhaupt in Kraft treten konnte. Seit Januar 2006 klagen das EU-Parlament und Dänemark gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof. Auch das UBA befürwortet ein Verwendungsverbot und empfiehlt seit vielen Jahren, auf DecaBDE zu verzichten, da es – ohne Sicherheitsverlust – weniger schädliche Alternativen gibt, etwa bestimmte halogenfreie Organophosphorverbindungen oder Magnesiumhydroxid.

Decabromdiphenylether ist – nach Tetrabrombisphenol A (TBBPA) – mit 56.000 Tonnen im Jahr das bromierte Flammschutzmittel mit der weltweit zweithöchsten Produktionsmenge. Rund 80 Prozent davon kommen in Kunststoffen für Elektro- und Elektronikgeräte zum Einsatz. Bereits seit 1994 unterliegt DecaBDE im Rahmen der EU-Altstoffverordnung einer Risikobewertung, die die Umwelt- und Gesundheitsrisiken feststellen soll – dem so genannten Risk Assessment. Demnach liegt für die meisten Umweltmedien – wie Wasser und Luft – kein akutes Risiko vor. Bei der Belastung von Böden und Sedimenten besteht hingegen noch Forschungsbedarf. Ebenfalls ließ sich kein akutes Gesundheitsrisiko durch freigesetztes DecaBDE aus Fernsehern oder Bürogeräten identifizieren. Es zeigten sich jedoch eine Reihe problematischer Eigenschaften, die es aus Sicht des UBA trotzdem erforderlich machen, auf DecaBDE zu verzichten. Hierzu gehört seine sehr hohe Persistenz – das Flammschutzmittel ist also schwer abbaubar – und sein Potenzial, sich in der Umwelt anzureichern. Weit verbreitete Funde in der Umwelt belegen dies: Rückstände des Flammschutzmittels fanden sich bereits in zahlreichen Lebewesen, beispielsweise in Greifvögeln und deren Eiern, in Eisbären, Seerobben, Füchsen und in menschlicher Muttermilch. Bisher ist nicht hinreichend geklärt, auf welchen Wegen DecaBDE dort hingelangte. Das UBA ist der Auffassung, dass Stoffe, die in der Umwelt langlebig sind oder ein hohes Anreicherungspotenzial in Organismen aufweisen, generell nicht in die Umwelt gelangen sollten.

In der Risikobewertung sind darüber hinaus noch Fragen hinsichtlich der Umwelt- und Gesundheitswirkungen von DecaBDE offen: In einem Experiment an Mäusen ließen sich neurotoxische Wirkungen des Flammschutzmittels feststellen, die eine weitere Studie klären soll.

Es gibt weiterhin Hinweise, dass sich DecaBDE in der Umwelt teilweise zu den niedriger bromierten und stärker giftigen Chemikalien Penta- oder Octabromdiphenylether abbaut. Die Vermarktung und die Verwendung dieser Stoffe sind - wegen ihrer schädlichen Wirkungen - bereits seit 2004 in der EU verboten. Für ein Verwendungsverbot des DecaBDE in Elektro- und Elektronikgeräten spricht nach Meinung des UBA darüber hinaus, dass DecaBDE im Brandfall und bei einer unkontrollierten Entsorgung des Elektroschrotts hochgiftige Stoffe – wie Dioxine und Furane – bildet. Im Sinne einer vorsorgenden und nachhaltigen Chemikalienpolitik empfiehlt das UBA, daher auf die Verwendung des DecaBDE zu verzichten.

Die Verwendung des DecaBDE in Elektro- und Elektronikgeräten sollte ab 1. Juli 2006 verboten sein. Dies legte ursprünglich die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ (RoHS-Richtlinie) für DecaBDE und andere bromierte Flammschutzmittel fest. Die Europäische Kommission kann jedoch Ausnahmen dieser Verwendungsverbote zulassen, falls der Einsatz eines Ersatzstoffes technisch oder wissenschaftlich nicht möglich ist oder die Ersatzstoffe noch schädlicher sind als der betreffende Stoff. Beides ist bei DecaBDE jedoch nicht der Fall. Daher fehlt der Aufhebung des Verwendungsverbots durch die EU-Kommission – so Dänemark und das EU-Parlament – die rechtliche Grundlage.

Eine Reihe innovativer Unternehmen verzichtet schon seit Jahren auf den Einsatz von DecaBDE, teilweise sogar auf alle bromierten Flammschutzmittel. Stattdessen verwenden sie weniger schädliche Flammschutzmittel – wie bestimmte halogenfreie Organophosphorverbindungen, Magnesiumhydroxid, roten Phosphor, Metallphosphinate oder stickstoffbasierte Flammschutzmittel – oder veränderte Gerätekonstruktionen. In Deutschland verzichten die im Verband der kunststofferzeugenden Industrie (VKE) organisierten Kunststoffhersteller schon seit 1986 freiwillig auf DecaBDE.

Quelle: Pressemitteilung Umweltbundesamt (UBA)

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