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DPolG Hessen: Landesregierung bricht Vertrauen mit Beamten und macht sie zu Sonderopfern

Archivmeldung vom 12.11.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: DPolG Hessen
Bild: DPolG Hessen

Seit mittlerweile 10 Jahren erhalten hessische Beamte durch die von dbb und DPolG geführte Klage nachweislich eine verfassungswidrige Alimentation, nun folgt das nächste Opfer. Das Land will im Haushalt 2025 rund 180 Millionen Euro bei den hessischen Beamten einsparen. Das verkündeten heute Finanzminister Lorz und Innenminister Poseck gegenüber der DPolG und anderen Gewerkschaftsvertretern im Ministerium.

Wie die Minister mitteilen, sollen die bereits per Gesetz verabschiedeten Gehaltserhöhungen im Jahr 2025 verschoben werden. Die Erhöhung im Februar 2025 (4,8%) bleibt bestehen, die Erhöhung (5,5%) im August soll auf Dezember verschoben werden. 

Der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Björn Werminghaus dazu: "Die hessischen Polizeibeamten müssen sich stets neuen Herausforderungen und dem Wandel der Sicherheitslage stellen, immer wieder werden trotz der hohen Belastungen neue bürokratische Knüppel wie der Rotationserlass, AQV, Neustrukturierungen, Zentralisierungen, Schichtdienstumstellungen und vieles mehr zwischen die Beine geworfen. Wiederkehrend wird in berühmten Sonntagsreden von Wertschätzung und Respekt gegenüber Einsatzkräften gesprochen, liebe Landesregierung Respekt sieht anders aus!" 

Die Besoldung ist bereits per Gesetz geregelt worden. In Kürze soll es ein Kabinettsbeschluss zu den Sparmaßnahmen geben. Im nächsten Jahr wird dann ein Änderungsgesetz erfolgen. Während die Alimentation der Beamten verfassungswidrig bleibt, werden die Diäten der Landtagsabgeordneten automatisch an die Lohnentwicklung angepasst, ohne dass diese dem Haushalt zum Opfer fallen. Wer am falschen Ende spart, bekommt in der Regel auch die Quittung dafür.

Quelle: DPolG Hessen (ots)

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