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Prüforganisationen dürfen keine Strafvollstrecker werden

Archivmeldung vom 29.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundesrat könnte am 30. März einem sogenannten "erweiterten Prüfumfang" für verspätet zur Hauptuntersuchung vorgeführte Fahrzeuge zustimmen. Der ADAC kritisiert eine Strafgebühr für Autofahrer, die in diesem Zusammenhang eingeführt werden könnte aufs Schärfste. Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.

Laut ADAC gibt es für einen erweiterten Prüfumfang - genauso wie für die bisherige Rückdatierung der Plakette - keine technische oder statistische Begründung. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge, egal wann sie zur Hauptuntersuchung gefahren werden, sorgfältig und sachgerecht geprüft werden. Eine neue Strafgebühr für die verspätete Hauptuntersuchung kommt einem reinen Abkassieren des Autofahrers gleich. Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer Sanktion genug.

Weiterhin kritisiert der ADAC, dass sich Prüforganisationen offensichtlich als Vollstrecker und Nutznießer bei Ordnungswidrigkeiten betätigen sollen. Der Staat kann solche Aufgaben nicht an Prüforganisationen auslagern.

Quelle: ADAC (ots)

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