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Siegen: Oberkommissar Bayer hat nichts drauf....

Archivmeldung vom 30.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kriminaldienstmarke
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Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls gegen eine Siegener Seniorin versagte am Mittwochmorgen der "Polizeioberkommissar Bayer" jämmerlich. Allerdings, so muss man bemerken, dem Himmel sei Dank versagte der Kommissar bei dieser eigentlich alltäglichen Aufgabe...

Denn weder der Kommissar noch der angebliche Haftbefehl waren echt. Alles war falsch, hinterhältig erfunden, erstunken und erlogen. Handelte es sich doch wiederum um den Anruf eines falschen Polizisten.

Und dieser hatte am Mittwochmorgen zum wiederholten Mal auf dem Festnetztelefon eines Siegener Ehepaares angerufen und sich dort als "Oberkommissar Bayer" ausgegeben. Dabei hatte er der 67-jährigen Ehefrau dann weismachen wollen, dass gegen sie ein Haftbefehl vorläge. Die Frau gab das Gespräch schließlich an ihren Ehemann weiter und dieser schenkte dem falschen Polizisten keinen Glauben und beendete daher das Gespräch konsequenterweise, indem er einfach den Hörer aufknallte. Anschließend informierte das Ehepaar sofort das zuständige Siegener Kriminalkommissariat.

Vortrefflich! Genau so sollte man sich auch verhalten, wie die nachfolgenden Präventionshinweise für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Umgangs mit falschen Polizisten verdeutlichen:

  • Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf.
  • Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.
  • Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
  • Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür.
  • Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen.
  • Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

Neben der beschriebenen Tatbegehungsweise gibt es noch zahlreiche weitere Straftaten, bei welchen ältere Menschen auf unterschiedliche Weise um ihre Ersparnisse gebracht werden sollen und bei denen die Geschädigten dazu aufgefordert werden, ihre Vermögenswerte bei ihrem Geldinstitut abzuheben. Informationen hierzu finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Quelle: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein (ots)

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