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Trotz Erhöhung: Hartz IV deckt auch 2020 Stromkosten für Alleinstehende nicht

Archivmeldung vom 02.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/CHECK24 GmbH"
Bild: "obs/CHECK24 GmbH"

Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie reicht nicht aus, um die monatlichen Stromkosten zu bezahlen. Obwohl die Bezüge für Alleinstehende in diesem Jahr um acht Euro auf 432 Euro pro Monat steigen*, zahlen Empfänger von Arbeitslosengeld II im Durchschnitt 93 Euro im Jahr mehr für Strom, als das ALG II vorsieht.

Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2020 monatlich 38,32 Euro**, 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung durchschnittlich 46,08 Euro. Damit liegen die Stromkosten 20 Prozent über dem Regelbedarf. Durch einen Wechsel zu einem der zehn günstigsten Alternativtarife reduzieren Stromkunden ihre monatlichen Kosten auf 40,08 Euro und liegen damit noch immer über dem Regelbedarf.

"Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger", sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. 533 Stromgrundversorger hoben ihre Preise zum 1.1.2020 an oder haben angekündigt dies noch zu tun - im Durchschnitt um 5,5 Prozent. Betroffen sind hiervon ca. vier Millionen Haushalte, die ihren Strom aus der Grundversorgung beziehen.

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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