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"Focus": Hunderte Tschetschenen in Deutschland untergetaucht

Archivmeldung vom 19.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Abgelehnte Asylbewerber aus Russland, überwiegend Tschetschenen, sind zu Hunderten in der Bundesrepublik untergetaucht. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, geht dies aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Demnach sollten im ersten Halbjahr 3.785 russische Flüchtlinge in Länder überstellt werden, die nach dem Dublin-II-Abkommen zuständig sind. Nur 683 Flüchtlinge traten die Reise an. Wie viele Verweigerer genau in die Illegalität gingen, ist unklar. Manche waren auch reiseunfähig oder reichten eine Petition ein. Flüchtlinge in der EU müssen dort Asyl beantragen, wo sie zuerst ankommen. Bei Russen ist das oft Polen. Ulla Jelpke, Innenpolitikerin der Linken, kritisiert die angebliche "Brutalität" von Dublin II und fordert eine Reform. Flüchtlinge müssten "endlich in den Staat ihrer Wahl" einreisen dürfen.

Gesetzesänderung kann deutlichen Zuzug von Aussiedlern zur Folge haben

Mit der Änderung des Vertriebenengesetzes haben Bundesrat und Bundestag offenbar vor wenigen Wochen ungewollt den Weg für einen deutlichen Zuzug von Aussiedlern geebnet. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, warnt das Bundesverwaltungsamt in einem Brandbrief vor "Anträgen in zumindest sechsstelliger Höhe".

Auf russischen Webseiten wird für den leichten Zuzug geworben. Ziel der Neuregelung sei es, für einen "überschaubaren Personenkreis" menschliche Härten zu vermeiden, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU) zu "Focus". "Wenn aber auf russischen Webseiten der Eindruck erweckt wird, man könne künftig den Nachweis der deutschen Abstammung und das Bekenntnis zum Deutschen käuflich erwerben, hat das mit dem Willen des Gesetzgebers nichts zu tun."

Bosbach rief dazu auf, "die Bedenken der Fachleute aus dem Bundesverwaltungsamt ernst zu nehmen". Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es liegt zur Unterzeichnung beim Bundespräsidenten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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