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Dormagen: Senior mit minderwertiger Ware betrogen - Zeugen gesucht

Archivmeldung vom 12.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild Geldübergabe bei Haustürgeschäft Bild: Polizei
Symbolbild Geldübergabe bei Haustürgeschäft Bild: Polizei

Am Dienstag (11.05.), gegen 10:30 Uhr, sprach ein Unbekannter einen lebensälteren Dormagener an der Vom-Stein-Straße an und verwickelte ihn zunächst in ein Gespräch. Dann bot er dem Senior Jacken zum Kauf an und fuhr ihn sogar zur Bank, damit der Dormagener dort Geld abheben konnte.

Insgesamt erwarb der Senior vier Kleidungsstücke, die ihm als Lederjacken präsentiert wurden, für einen hohen Betrag. Im Gespräch mit Angehörigen zeigte sich später, dass die Jacken keineswegs hochwertig waren und somit zu einem völlig überhöhten Preis den Besitzer gewechselt hatten. Der Verkäufer der vermeintlichen Lederjacken soll circa 180 Zentimeter groß und etwa 25 bis 30 Jahre alt gewesen sein. Seine Haare seien schwarz gewesen und er habe eine Mütze getragen. Angereist sei er mit einem zweifarbigen PKW mit italienischem Kennzeichen.

Die Ermittlungen hat das Kriminalkommissariat 12 in Neuss übernommen. Wer den Vorfall beobachtet hat oder Hinweise auf den unbekannten Tatverdächtigen geben kann, wird gebeten, sich unter der Nummer 02131 300-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Die Polizei warnt vor schnellen Schnäppchen und Haustürgeschäften. Zwar gilt in der Regel ein Widerrufsrecht, allerdings wird es nahezu unmöglich das Widerrufsrecht durchzusetzen, wenn kein Kaufvertrag vorliegt. Die Erfahrung zeigt, dass oft minderwertige Ware oder schlechte Dienstleistungen (Teppich- oder Dachrinnenreinigung sowie Pflaster- oder Teerarbeiten) zu stark überhöhten Preisen angeboten werden. Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.

Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss (ots)

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