Stiftung erhebt Verfassungsklage für einheitliches Rettungswesen
Die Björn-Steiger-Stiftung hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen "erheblichen" bundesweiten Qualitätsunterschieden bei den Rettungsdiensten eingelegt. "Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben", sagte Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Stiftung, am Donnerstag.
Die Stiftung ist der Ansicht, dass die Bundesregierung ihre
Schutzpflicht vernachlässigt, weil sie es versäumt hat, einheitliche
Regelungen für Leistungen in der Notfallrettung zu definieren. Weder
flächendeckend in den einzelnen Bundesländern noch im qualitativen
Vergleich werde eine gleichmäßige Erfüllung des Schutzziels erreicht.
Das verletzte den Grundrechtsanspruch der Patienten auf
Gleichbehandlung.
Exemplarisch klagt die Stiftung in Karlsruhe
auch gegen Baden-Württemberg, wo im Juli letzten Jahres ein neues
Rettungsdienstgesetz in Kraft getreten ist. Kritisiert wird hieran
insbesondere die Erhöhung der gesetzlichen Hilfsfrist. Diese lege real
bei 14 bis 15 Minuten, selbst bei lebensbedrohlichen Fällen. Auch fehle
seit letztem Jahr ein Rettungsdienstplan, der die rechtliche Grundlage
des gesamten Schutzkonzepts sei.
"Baden-Württemberg steht
exemplarisch für alle Bundesländer, die gesetzlich kein schlüssiges
Konzept zur Gewährleistung eines funktionierenden Rettungssystems
verankert haben", so Andreas Pitz, Direktor des Instituts für
Gesundheits- und Life-Science-Recht der Technischen Hochschule Mannheim.
Insofern hätte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Auswirkungen auch auf diese Bundesländer.
Nicht nur in
Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland seien Rettungskräfte
materiell nicht gut genug ausgestattet, ferner würden nicht
lebensbedrohliche Fälle die Kapazitäten für "echte" Notfälle zu oft
blockieren, so die Stiftung weiter. Zuständigkeiten und Strukturen seien
nicht umfassend geklärt, entsprächen nicht internationalen Standards
und verringerten so die Überlebenschancen lebensbedrohlich Erkrankter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur