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Loveparade 2010 wurde rechtswidrig genehmigt

Archivmeldung vom 11.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Loveparade
Logo der Loveparade

Die Genehmigung der Loveparade in Duisburg ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft formal rechtswidrig gewesen. Der Duisburger Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der "Rheinischen Post". Demnach sollen die Mitarbeiter der Stadt das Sicherheitskonzept des Veranstalters nicht ausreichend geprüft und `unkritisch übernommen` haben.

Der Zwischenbericht der Staatanwaltschaft führt außerdem auf, dass der leitende Polizeidirektor die Lage nicht rechtzeitig entschärft haben soll. Zudem sei die "zwingend erforderliche Alarmierungs- und Lautsprecheranlage mit Vorrangschaltung für die Polizei" nicht installiert worden. Ein weiterer Vorwurf, der sich auch an den Veranstalter richtet, sei der fehlerhafte Einsatz der Ordner, die die Besucherströme lenken sollten.

Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) wies die Vorwürfe erneut zurück. "Ich habe keinerlei Hinweise, dass das Verwaltungshandeln in Duisburg falsch war", sagte er dem "Tagesspiegel". Darüber würden die Gerichte entscheiden. "Und solange das nicht gerichtlich geklärt ist, haben meine Mitarbeiter für mich nichts falsch gemacht." Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 wurden bei einer Massenhysterie 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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