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Misshandlungen in Asyleinrichtungen: DRK reagiert mit Empfehlungsliste

Archivmeldung vom 04.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Logo Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) reagiert mit einer Liste von Empfehlungen auf eine wachsende Zahl sexueller Misshandlungen in Flüchtlingsunterkünften.

Wie die F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) berichtet, wurden die Empfehlungen zum "Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt" in den vergangenen Tagen an die Einrichtungen verteilt, die vom Roten Kreuz allein oder mit anderen Hilfsorganisationen betrieben werden. Flüchtlingsfrauen lebten relativ isoliert in den Unterkünften, heißt es laut F.A.Z. in den Empfehlungen, "und sie wissen kaum um ihre Rechte bei Gewalt".

Das Grundgesetz, die Rechtslage in Deutschland sei den Frauen unbekannt, die deshalb oft gar nicht wüssten, dass es eine Straftat sei, wenn sie geschlagen würden oder wenn ihnen sexuelle Gewalt angetan werde. "Darum müssen Frauen in den Einrichtungen schnellstmöglich über unseren Rechtsstaat und die geltenden Rechte bei geschlechtsspezifischer Gewalt informiert und aufgeklärt werden", heißt es laut F.A.Z. in dem DRK-Text weiter. Zum Schutz der Frauen seien spezielle Beauftragte zu benennen. Die Beauftragten in den Flüchtlingseinrichtungen müssten bei Straftaten sofort die Polizei einschalten, die dann die Ermittlungen aufnehme. Ein Grund, warum es nicht immer dazu komme, seien Sprachbarrieren und deren Folgen: "Es müssen adäquate weibliche Sprachmittlerinnen zur Verfügung stehen, damit die Frauen nicht vor Scham schweigen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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