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Regierungsparteien wollen bei Lebensversicherungen doch nicht kürzen

Archivmeldung vom 05.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volker Wissing Bild: FDP-Bundestagsfraktion
Volker Wissing Bild: FDP-Bundestagsfraktion

Nach der CDU ist auch die FDP von den geplanten Kürzungen bei Lebensversicherungen abgerückt. "Wir sind der Meinung, dass die angestrebte Regelung nicht weiter verfolgt werden soll", sagte Volker Wissing, finanzpolitischer Sprecher der FDP, der "Welt". Damit habe die in der Vorwoche einberufene Arbeitsgruppe keinen Sinn mehr. "Das ist Konsens in der Koalition", so Wissing weiter.

Zuvor hatte bereits CDU-Fraktionsvize Michael Meister die Initiative für so gut wie gescheitert erklärt. "Es wird in dieser Legislaturperiode mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Einigung geben", sagte er in einem Zeitungsinterview. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sei keine Lösung bei diesem "komplexen und emotional aufgeladenen Thema" in Sicht. Damit räumen die Regierungsparteien einen eigenen Vorschlag wieder ab. Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Koalition die Versicherungskonzerne angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten entlasten, indem sie die Beteiligung der Versicherten an den derzeit besonders hohen Bewertungsreserven begrenzt. Bei der Auszahlung ihrer Policen müssten die Betroffenen dadurch auf Geld verzichten. Selbst eine nachträgliche eingebaute Härtefallklausel sah einen Abschlag von fünf Prozent vor. Einzelnen Kunden könnten so mehrere tausend Euro verloren gehen.

Der Bundestag hatte die Maßnahme bereits im November beschlossen, doch der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an. Nachdem in der vergangenen Woche kein Kompromiss gefunden wurde, schob man das Thema in eine Arbeitsgruppe. Die ersten Treffen sind nach der bisherigen Planung für den 19. und 21. Februar vorgesehen. Mit dem Gesetz sind noch zwei andere Vorhaben verknüpft, auf deren zügige Umsetzung die EU pocht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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