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Reform der betrieblichen Altersvorsorge trifft Versicherer

Archivmeldung vom 19.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de

Die von Bundeskabinett im Dezember beschlossene Reform der betrieblichen Altersvorsorge wird nach Einschätzung der Unternehmensberatung Oliver Wyman die Versicherungsbranche hart treffen. In einer Analyse, die dem "Handelsblatt" vorliegt, kommen die Berater zu dem Schluss, dass der Branche durch den beabsichtigten Umbau der Altersvorsorge weitreichende Konsequenzen drohen.

"Der Gesetzentwurf wird den Markt für betriebliche Altersvorsorge so verändern, dass am Ende wohl nur wenige Versicherer auf der Gewinnerseite stehen werden", sagte Claudia Fell, Partnerin der Unternehmensberatung, der Zeitung. So seien weitreichende Konsequenzen durch den beabsichtigten Umbau der Altersvorsorge denkbar.

Demnach könnten alle heutigen Anbieter durch die "Etablierung von branchenweiten Versorgungswerken unter Druck geraten", warnen die Experten. "Das Gesetz wird dafür sorgen, dass es zu einigen wenigen großen, Verbands- und Sozialpartner-Lösungen kommen wird."

Vorbild könnte die Metallrente sein, die von IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründet wurde und rund 650.000 Betriebsrentenzusagen verwaltet. Etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland haben derzeit Aussicht auf eine Betriebsrente, allerdings ist diese Form der privaten Vorsorge unter Geringverdienern und Beschäftigen kleiner Unternehmen unterdurchschnittlich verbreitet.

Der Gesetzentwurf enthält nun mehrere Bausteine, um das zu ändern. So sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften auf Basis von Tarifverträgen dafür sorgen, dass möglichst viele Betriebe ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten.

Dies soll auch auf Grundlage einer reinen Beitragszusage möglich sein, so dass die Unternehmen nicht mehr für eine bestimmte Mindestauszahlung haften. Vereinbart wird stattdessen nur noch eine "Zielrente".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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