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Spahn und Heil verhandeln über Lösung im Grundrenten-Streit

Archivmeldung vom 30.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Streit (Symbolbild)
Streit (Symbolbild)

Bild: Impfkrik.de / DD Rockstar - adopestock

Im Koalitionsstreit um die Grundrente sollen nun Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Lösung finden. Spahn verhandele seit Dienstag im Auftrag der Union mit Heil über den Gesetzentwurf, mit dem Rentenansprüche von langjährigen Geringverdienern aufgewertet werden sollen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise.

Knackpunkt ist neben der offenen Finanzierungsfrage vor allem die Einkommensprüfung. Die Union pocht darauf, dass für den Bezug der vollen Grundrente eine Einkommensgrenze von monatlich 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren gilt. Allerdings wies die Rentenversicherung darauf hin, dass sich die von der Union geforderte umfassende Prüfung der Einkünfte kaum realisieren lasse. Kapitalerträge, bei denen pauschal die Abgeltungssteuer abgeführt wird, drohen demnach unter dem Tisch zu fallen. Als Lösung schlägt das Sozialministerium vor, dass alle Grundrentenempfänger aufgefordert werden, eventuelle Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags an die Rentenversicherung (DRV) zu melden.

"Erlangt die DRV durch die Rückmeldung des Grundrentenempfängers Kenntnis über Kapitalerträge des Berechtigten, führt sie die Einkommensanrechnung erneut unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Daten durch", heißt es nach Informationen des "Handelsblatts" in dem Vorschlag. Außerdem soll die Rentenversicherung gesetzlich ermächtigt werden, die Angaben stichprobenhaft über Kontenabrufe beim Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen. Die unionsgeführten Ministerien zeigten sich nach einer Abstimmungsrunde Anfang der Woche grundsätzlich mit diesem Vorgehen einverstanden. Strittig ist noch, ob die Rückmeldefrist bei den Kapitalerträgen drei oder sechs Monate betragen soll.

Außerdem verlangt die Unionsseite eine Klarstellung im Gesetzentwurf, dass Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlich geahndet werden. Wichtige Stellschrauben für eine Einigung sind zudem, nach wie vielen Versicherungsjahren die Grundrente greift und wie schnell die Zuschläge nach Überschreiten der Einkommensgrenzen abgeschmolzen werden. Heil will erste Grundrenten-Zuschläge schon nach 33 Jahren Beitragszeit zahlen, die Union erst ab 34 Jahren. Außerdem will die Union, dass nach Überschreiten der Einkommensgrenzen statt 40 mindestens 60 Prozent der Einkünfte auf die Grundrente angerechnet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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