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Hartz IV: Paritätischer Gesamtverband kritisiert geplante Erhöhung der Regelsätze als viel zu niedrig und kündigt eigene Berechnungen an

Archivmeldung vom 08.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)

Bild: Hartz-IV.org / Eigenes Werk

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die geplante Anpassung der Regelsätze als realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Die geplante Anhebung zum 1.1.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei "geradezu lächerlich niedrig" angesichts der bitteren Lebensrealität armer Menschen in diesem Land.

Der Verband wirft der Bundesregierung "statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen" vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Der Paritätische kündigt kurzfristig eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz an, der in der Höhe zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

"Es ist ein Trauerspiel und für die Betroffenen einfach nur bitter, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat. Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders rigide zeige sich die Bundesregierung bei allem, was im weitesten Sinne mit sozialer Teilhabe zu tun hat: "Teilhabe am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft wird praktisch nur soweit bei der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt, wie es außerhalb der Gemeinschaft stattfindet", heißt es in einer Stellungnahme. "Es darf nicht sein, dass Armut in Deutschland für weitere fünf Jahre regierungsamtlich festgeschrieben wird. Anstatt sich hinter umstrittenen Statistiken zu verstecken, sollte sich die Politik endlich den Menschen zuwenden", fordert Schneider daher mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren.

Der Paritätische kündigt an, noch im September eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz vorzulegen. Bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 fordert der Verband eine Soforthilfe durch eine monatliche Aufstockung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf, eine Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro) sowie eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz. Zur unzureichenden Höhe der Regelsätze siehe u.a. auch die Studie "Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV": http://ots.de/xDbrNv

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (ots)

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