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Sturmgewehr G36: Dokument des Beschaffungsamts wirft neue Fragen auf

Archivmeldung vom 17.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Sturmgewehr G36 ist die Ordonnanzwaffe der Bundeswehr und Nachfolger des Gewehres G3, das ebenfalls von Heckler & Koch entwickelt und produziert wurde.
Das Sturmgewehr G36 ist die Ordonnanzwaffe der Bundeswehr und Nachfolger des Gewehres G3, das ebenfalls von Heckler & Koch entwickelt und produziert wurde.

Foto: DomoK
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung hätte im Jahre 1996 die Bundeswehr neben dem Sturmgewehr G36 auch mit einem Maschinengewehr MG36 ausstatten können. Das geht aus Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios hervor.

Der G36-Hersteller "Heckler und Koch" hatte demnach das Maschinengewehr MG36 in den 90er Jahren im Angebot. Allerdings wäre das MG36 mit Zubehör teurer gewesen als das G36. In einer "Technischen Lieferbedingung" des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung vom Oktober 1996, die in Auszügen dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sind ein MG36 ZUB und ein MG36 mit den Versorgungsnummern 105-12-336-6892 und 1005-12-336-6893 aufgeführt. Daneben steht: "Diese Waffen waren bis 1995 angedacht, wurden aber nie bei der BW (Bundeswehr) eingeführt."

Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) kann derzeit nicht darstellen, warum die Bundeswehr damals nicht mit dem MG36 ausgestattet wurde, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio weiter. Ein Sprecher des BMVg erklärte gegenüber der ARD: "Ihre Frage zum G36/MG36 bezieht sich auf einen Sachverhalt, der fast zwanzig Jahre zurückliegt und der durch das Ministerium in kurzer Frist nicht mit der gebotenen Sorgfalt überprüfbar ist. Wie bereits durch das Ministerium angekündigt, wird der Gesamtprozess von der ersten Beschaffungsabsicht bis zur aktuellen Nutzung des G36 ohnehin Gegenstand einer detaillierten Organisationsüberprüfung durch eine unabhängige externe Sachverständigengruppe unter Leitung von Klaus-Peter Müller sein, die so rasch wie möglich die Arbeit aufnehmen soll. In diesem Zusammenhang wird auch sämtlichen von Ihnen übermittelten Fragen penibel nachgegangen."

Verteidigungsminister zum Zeitpunkt der Beschaffung des G36 und der Nicht-Beschaffung des MG36 war Volker Rühe (CDU). Auf Seite 4 der "technischen Lieferbedingungen" ist der Anwendungsbereich des G36 definiert. "Die automatische Handfeuerwaffe dient der Selbstverteidigung", heißt es dort. Auch die Anforderung an die Präzision des G36 ist definiert. Auf Seite 28 heißt es, die Trefferleistung sei erfüllt, wenn von 5 Schuss 4 in einem Trefferkreis von 120 mm landen. Die Trefferquote bei Dauerfeuer und extremer Erhitzung des Laufs wurde in den Lieferbedingungen durch das Bundesamt für Wehrtechnik nicht definiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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