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Laumann nennt SPD-Konzept zur Grundrente "ungerecht"

Archivmeldung vom 21.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karl-Josef Laumann (2016)
Karl-Josef Laumann (2016)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um die Grundrente hat der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Karl-Josef Laumann, das Konzept der SPD als "ungerecht" bezeichnet. "Nur 35 Jahre Beitragszeit zur Bedingung für eine Grundrente zu machen und nicht einzubeziehen, in welchem Umfang die Menschen dafür gearbeitet haben, ist ungerecht. Sie soll ja Leistung belohnen", sagte Laumann der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Laumann erteilte dem Ansinnen der SPD eine klare Absage: "Eine Grundsicherung ohne Bedürftigkeitsprüfung kann ich mir nicht vorstellen." Der NRW-Gesundheitsminister erinnerte daran, dass ein ähnliches Modell bereits vor 27 Jahren schon einmal außer Kraft gesetzt wurde. "Wir haben aus gutem Grund 1992 die Rente nach Mindesteinkommen abgeschafft, weil schon damals immer Menschen mit gut bezahlten Teilzeitjobs genauso davon profitierten wie Menschen, die zu niedrigen Löhnen 40 Stunden die Woche malochen gehen", erklärte Laumann.

Der Chef der Christdemokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) sprach sich für eine großzügige Form der Bedürftigkeitsprüfung aus. "Ich bin aber dafür, die Bedürftigkeitsprüfung einfacher und unbürokratischer zu gestalten: Nur die laufenden Einnahmen - sowohl die eigenen als auch die des Partners - sollten einberechnet werden", sagte Laumann. Vermögen und selbst genutzte Immobilien blieben frei von der Prüfung durch die Ämter.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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