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Innenministerien registrieren nur wenige Rassismus-Beschwerden

Archivmeldung vom 16.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kein Platz für Rassismus - auch nicht gegen Deutsche
Kein Platz für Rassismus - auch nicht gegen Deutsche

Bild: Maren Beßler / pixelio.de

Die Innenministerien der Bundesländer haben 2019 und 2018 nur selten Beschwerden wegen Rassismus registriert. Die wenigen aktenkundigen Vorwürfe hätten sich zudem größtenteils als nicht haltbar erwiesen, berichtet die "Welt" nach einer Umfrage bei den 16 Landesinnenministerien.

Dabei wurde auch deutlich, dass "Rassismus" oder "Racial Profiling" nicht als eigenständige Kategorie in den Statistiken der zentralen Beschwerdestellen auftaucht, sondern dezentral aktenkundig wird, wenn einzelne Polizeidienststellen mit Vorwürfen konfrontiert sind und denen nachgehen. In Berlin gab es nach Auskunft der Polizei 14 Beschwerden im Zusammenhang mit Rassismus im Jahr 2019 und 21 für 2018, die teilweise noch überprüft werden.

Zu Konsequenzen konnte die Polizei keine Angaben machen. Bei der Polizei Hamburg gingen 2019 insgesamt 14 Beschwerden mit Rassismusbezug ein, 2018 waren es acht. Nach der Prüfung wurde in beiden Jahren je eine Beschwerde als berechtigt bewertet. "Es erfolgten Kritikgespräche, die zu einem Eintrag in die Personalakte führten", teilte die Hamburger Innenbehörde mit. In Nordrhein-Westfalen würden für den Einstellungsjahrgang 2019 knapp 8.500 Bewerber überprüft. Bei einer einstelligen Anzahl der Bewerber lagen Erkenntnisse vor. Insgesamt wurden mehr als 100 Bewerber aufgrund von Zweifeln an der charakterlichen Eignung abgelehnt. In Schleswig-Holstein gab es 2018 "drei Disziplinarverfahren wegen Verhaltensweisen, die als fremdenfeindlich, rassistisch oder rechtsextremistisch motiviert eingestuft wurden".

In zwei Fällen gab es Verweise, im dritten Fall eine Entlassung. 2019 gab es vier vergleichbare Vorfälle, wovon drei Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Ein Verfahren endete, weil der Beamte aus einem anderen Sachgrund entlassen wurde. Die Polizeibehörden in Rheinland-Pfalz registrierten 2019 und 2018 jeweils 17 Beschwerden. "In keinem der Fälle konnte ein Fehlverhalten der eingesetzten Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamten begründet werden", teilte das Innenministerium in Mainz mit. In Sachsen ging 2019 bei der Polizeidirektion Görlitz eine Rassismus-Beschwerde ein, wobei sich der Vorwurf bei der Überprüfung demnach als nicht haltbar erwies. Beim Beamten wurde lediglich der "unhöfliche Umgang" moniert.

Eine andere Beschwerde bei der Bereitschaftspolizei hingegen hatte härtere Konsequenzen zur Folge: Gegen einen Polizeimeisteranwärter wurden eine Strafanzeige erstattet und parallel ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Beamte wurde zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis entlassen. 2018 wurde wegen rassistischer Äußerungen eines Anwärters in einem Whatsapp-Chat ein Disziplinarverfahren eingeleitet und das Beamtenverhältnis aufgelöst. Ein anderer Anwärter hatte einen Hinweis gegeben. Bei einer Überprüfung zwei weiterer ähnlicher Vorwürfe in diesem Zusammenhang gab es "keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von rassistischen und antisemitischen Tendenzen", wie das Innenministerium in Dresden erklärte.

In Sachsen-Anhalt wurde 2019 lediglich in einer Polizeibehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen rassistischer Diskriminierung aktenkundig. Der Vorwurf bestätigte sich nicht. Das Innenministerium in Magdeburg erwähnte zudem, in jüngster Vergangenheit sei gegen vier Bedienstete des Polizeivollzugsdienstes wegen des Verdachts auf Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Drei Polizisten seien aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. In Thüringen gingen 2019 zwei Beschwerden ein. 2018 waren es vier. Die Vorwürfe erwiesen sich den Angaben zufolge in keinem Fall als haltbar. Das Saarland meldete jeweils eine Beschwerde in 2019 und 2018 gegen mehrere Beamte, die nach Untersuchungen als nicht problematisch eingestuft wurden. In Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind keinerlei Beschwerden für 2019 und 2018 bekannt. Hessen machte keine Angaben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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