Lang will Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur AfD-Verbotsprüfung

Bild: Eigenes Werk /SB
Die frühere Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang hat sich nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistische Partei für eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ausgesprochen, die alle Beweise erneut für ein Verbotsverfahren prüft. "Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben uns dieses Instrument an die Hand gegeben, weil sie wussten, dass es Parteien gibt, die sich demokratischen Mitteln bedienen, um an die Macht zu kommen, um dann, wenn sie an der Macht sind, die Demokratie abzuschaffen", sagte Lang dem TV-Sender "ntv".
Die Argumentation, das Gutachten des Verfassungsschutzes reiche für ein
Verbotsverfahren nicht aus, lehne sie ab. "Es hat niemand gesagt, dass
das bisherige Gutachten ausreicht. Übrigens auch so eine Nebelkerze, die
Alexander Dobrindt wirft und sagt: 'Das Gutachten reicht nicht aus'."
Vielmehr
sei das für die Grünen ein Argument für die Schaffung eines
Arbeitskreises. "Deshalb wollen wir zum Beispiel, dass es eine
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gibt, die sich wirklich mal alle
Beweise gemeinsam anschaut." Davon gäbe es genug, so Lang. Wenn sich
eine Partei wirklich gegen die demokratische Grundordnung wende und
diese zerstören wolle, müsse man die Grenzen der Demokratie verteidigen.
Parteien,
die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes
verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet
das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass
der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung
gestellt werden kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur