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17 Entscheidungen des Bremer Bamfs revidiert

Archivmeldung vom 25.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in bisher 17 Fällen Entscheidungen der Bremer Außenstelle widerrufen oder zurückgenommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über die die "Bild" berichtet. Vier Asylentscheidungen wurden widerrufen und 13 zurückgenommen.

In weiteren 13 Fällen wurden zudem Rücknahmeverfahren und in drei Fällen Widerrufsverfahren eingeleitet. Die Bremer Außenstelle des Bamfs war in Verruf geraten, weil sie fehlerhafte positive Asylbescheide ausgestellt hatte. In 578 Fällen waren Prüfer zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf oder eine Rücknahme der ursprünglichen Asylentscheidung geboten sei. Von Rücknahmen ist die Rede, wenn der Bescheid aufgehoben wird, weil er bei Erlass rechtswidrig war. Bei Widerrufen hat sich lediglich seit der Entscheidung die zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage geändert. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr rund 12.000 Asylanträge fälschlicherweise abgelehnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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