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FDP bereit für Gesetz zu Lohnuntergrenzen

Archivmeldung vom 21.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Patrick Döring Bild: patrick-doering.de
Patrick Döring Bild: patrick-doering.de

FDP-Generalsekretär Patrick Döring hat sich zu gesetzlichen Maßnahmen zur Einführung weiterer Lohnuntergrenzen in Deutschland bereit erklärt. "Wo es sehr niedrige Löhne oder keine Tarifverträge gibt, können wir uns branchen- und regionalspezifische Lohnuntergrenzen vorstellen", sagte Döring der "Rheinischen Post".

"Solche Lösungen haben wir in der Koalition bereits mitgetragen und sind zur Anpassung des bestehenden gesetzlichen Instrumentariums bereit." Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn würde Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen in Schablonen pressen und zu einem politischen Überbietungswettbewerb zu Lasten der Unternehmen und Berufseinsteiger führen, sagte Döring.

Lieberknecht rechnet mit baldigem Mindestlohn-Beschluss

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht rechnet mit einem baldigen Mindestlohn-Beschluss in Deutschland. "Ich gehe davon aus, dass wir kurz vor dem Durchbruch stehen und relativ zeitnah auch eine Entscheidung haben", sagte Lieberknecht der Tageszeitung "Die Welt". Die Regierungschefin rechnete "zumindest im Bundesrat noch vor der Bundestagswahl" mit einem Beschluss.

Der rot-grünen Bundesratsinitiative für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro will Thüringen nach "Welt"-Informationen allerdings nicht zustimmen. Lieberknecht warb für die Bundesratsinitiative ihrer schwarz-roten Landesregierung, die einen bundesweiten Mindestlohn für alle Branchen und Regionen vorsieht. Die Höhe soll von einer Kommission festgelegt werden, die sich aus Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzen soll.

Die im September 2012 eingebrachte Thüringer Initiative wird derzeit in den Bundesratsausschüssen beraten. Die Ministerpräsidentin sagte: "Thüringens Initiative, die ja gemeinsam von CDU und SPD getragen wird, überlässt diese Entscheidung ganz bewusst weiterhin den Tarifpartnern." Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten in einem hohen Maß zur Stabilisierung des Systems beigetragen und erst in der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise wieder gezeigt, dass die Tarifpartnerschaft funktioniert. "Aber es muss jetzt neue Spielregeln geben zur Festlegung eines Mindestlohns", forderte die CDU-Politikerin. "Und dafür trete ich ein."

Lieberknecht kritisierte, dass die Debatte um Mindestlöhne "mit Sicherheit zu lange zu schlagwortartig geführt" worden sei. Innerhalb der FDP stößt der mögliche Richtungswechsel hin zu einer Mindestlohn-Vereinbarung mit der Union auf scharfe Kritik. Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Patrick Meinhardt sagte der "Welt", er sehe in den Reihen der FDP-Fraktion "keine neue Bewegung hin zu einem Mindestlohn".

Er ermahnte seine Partei: "Wir sollten uns hier von einer vernünftigen Wirtschaftspolitik leiten lassen, die nah bei den Menschen ist und sich nicht von Ideologien prägen lässt." Meinhardt sagte weiter, ob der Irrweg Mindestlohn oder Lohnuntergrenze heiße, sei egal. "Es erhöht nicht die soziale Gerechtigkeit, ist ordnungspolitisch vollkommen daneben und wird Arbeitsplätze vernichten", kritisierte der FDP-Politiker.

Mindestlohn: Opposition erhöht Druck auf Bundesregierung

Die Opposition erhöht im Streit um einen Mindestlohn in Deutschland den Druck auf die Regierung. SPD, Grüne und Linke wollen jetzt über den Bundesrat eine Lohnuntergrenze durchsetzen. Die von den drei Parteien regierten Bundesländer haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt. Der 18-seitige Entwurf liegt der "Süddeutschen Zeitung" vor. Er sieht einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor.

Die Länder wollen den Entwurf bereits in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 1. März einbringen. Es gilt als sicher, dass der Entwurf angenommen wird. Seit der Wahl Stephan Weils (SPD) zum niedersächsischen Ministerpräsidenten am Dienstag haben die von SPD, Grünen und Linken regierten Länder eine eigene Mehrheit im Bundesrat. Außerdem hat die christdemokratische Ministerpräsidentin des Saarlands, Annegret Kramp-Karrenbauer, bereits erklärt, ihr Land werde dem Mindestlohn ebenfalls zustimmen.

Der Gesetzentwurf wird auf Initiative der Mainzer Landesregierung von Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingebracht. Niedersachsen konnte sich wegen des gerade erst erfolgten Regierungswechsels noch nicht beteiligen.

In dem Gesetzentwurf heißt es: "Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den bei ihr oder ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den auf der Grundlage dieses Gesetzes festgesetzten Mindestlohn zu zahlen." Andere "arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze" seien nur zulässig, wenn sie ein höheres Arbeitsentgelt als den Mindestlohn vorsehen - "ein Verzicht auf Mindestlohnansprüche ist unzulässig".

Verstöße gegen das "Mindestlohngesetz - MinLohnG" sollen mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zunächst 8,50 Euro pro Stunde beträgt. Künftig soll ihn dann eine "Mindestlohnkommission" jährlich neu festsetzen. Das Gremium soll vom Bundesarbeitsministerium eingerichtet werden. Ihm sollen neun Mitglieder angehören: Je drei Vertreter der Spitzenorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie "drei weitere sachverständige Personen aus der Wissenschaft, die weder bei Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften noch bei deren Spitzenorganisationen beschäftigt sind".

Die neun Mitglieder sollen "für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden". Die Kommission soll "ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder" fassen. Der Mindestlohn bedarf jedoch der Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums. Stimmt das Ministerium dem von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohn nicht zu, muss es "der Bundesregierung unverzüglich einen Bericht vorlegen, in dem die Gründe für diese Entscheidung dargestellt werden".

In diesem Fall bestimmt das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn. Die Bundesregierung ist in den vergangenen Monaten in der Debatte um Lohnuntergrenzen in die Defensive geraten. In Umfragen sprechen sich bereits drei Viertel der Deutschen für einen bundesweiten Mindestlohn aus. Laut einer Erhebung von Infratest dimap wünschen sich inzwischen sogar 66 Prozent der Unionsanhänger eine solche Lohnuntergrenze. Vor fünf Jahren waren es noch etwa 40 Prozent. In Deutschland verdienen derzeit 1,4 Millionen Menschen sogar weniger als fünf Euro pro Stunde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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