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Kritik an Übermaß von Ermittlungen gegen Bundestags-Abgeordnete

Archivmeldung vom 24.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Trotz ihrer verfassungsrechtlich garantierten Immunität fühlen sich viele Bundestagsabgeordnete der Strafjustiz hilflos ausgeliefert. "Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bedeuten für Abgeordnete sehr oft das politische Aus", sagte CDU-Generalsekretär Peter Tauber dem "Spiegel", "auch wenn sich ein Verdacht später als gänzlich unbegründet herausstellt. Leider hat man als Politiker praktisch keine Möglichkeiten, sich gegen ungerechtfertigte Ermittlungen zu wehren."

Tauber wünscht sich, dass sich manche Staatsanwaltschaften "ihrer Verantwortung stärker bewusst werden, wenn sie gegen Personen des öffentlichen Lebens ermitteln". Viele Politiker fürchten auch angesichts der nun verschärften Regeln gegen Abgeordnetenbestechung ungerechtfertigte Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften. Politiker wie der frühere Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) sprechen sich nach "Spiegel"-Informationen für eine völlige Abschaffung der Immunität aus, um deren Prangerwirkung zu beseitigen. "Deutschland hat eine demokratische Reife erreicht, dank der Immunitätsregeln überflüssig sind", findet auch Gregor Hackmack, Sprecher der Internetplattform "Abgeordnetenwatch". Dagegen will der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele die Immunität erhalten: "Es ist ein lang erkämpftes Recht des Parlaments."

Ströbele würde dem Immunitätsausschuss lieber mehr Macht geben. "Er sollte die Vorwürfe der Staatsanwälte inhaltlich substantiell untersuchen dürfen", fordert Ströbele. Bislang wird nur ihre Plausibilität geprüft. Wie viele Ermittlungen gegen Abgeordnete es in jeder Legislaturperiode gibt, halten die Bundestagsverwaltung und der Immunitätsausschuss des Bundestags jedoch geheim.

Die offizielle Statistik zählt nur Fälle, in denen es zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen kam. In der vergangenen Legislaturperiode seien es nur neun Fälle gewesen, teilte der Bundestag auf Anfrage mit. Nach "Spiegel"-Informationen dürfte die Zahl aller Ermittlungsverfahren zwischen 40 und 60 liegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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