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Doppelpass: Maas und de Maizière einigen sich auf Gesetzentwurf

Archivmeldung vom 27.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Thomas de Maizière (2012)
Thomas de Maizière (2012)

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) haben sich auf einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt. "Wir haben einen guten und praktikablen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Optionspflicht erarbeitet", so de Maizière.

Der gefundene Kompromiss trage "den veränderten Lebensumständen optionspflichtiger Jugendlicher in Deutschland Rechnung", so der Innenminister weiter. "Er betont aber auch den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für unser Zusammenleben hat." Laut Gesetzentwurf ist in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat.

Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Der Gesetzentwurf soll laut Innenministerium dem Kabinett so schnell wie möglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die parlamentarischen Beratungen rasch beginnen können und das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft treten könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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