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Reiche: Fluglärmgesetz modernisieren

Archivmeldung vom 01.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Fluglärmgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Katherina Reiche MdB:

Das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm, das aus dem Jahr 1971 stammt, ist inzwischen vollkommen veraltet. Es muss deshalb endlich modernisiert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Ziel einer Novellierung des Fluglärmgesetzes muss es sein, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu verbessern sowie Planungs- und Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber zu schaffen. Dabei kommt es darauf an, eine vernünftige Balance zwischen der Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen und den Bedürfnissen derjenigen zu finden, die sich durch Fluglärm beeinträchtigt fühlen.

Der vorliegende Gesetzentwurf erreicht diese Ziele allerdings nur unzulänglich. Er bedarf deshalb weiterer Verbesserungen und muss im parlamentarischen Verfahren optimiert werden.

Bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes muss auch der aktuelle Stand der Luftfahrttechnik und der Lärmwirkungsforschung berücksichtigt werden. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm müssen so festgelegt werden, dass der Lärmschutz für die Betroffenen verbessert und die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Luftverkehrs ermöglicht wird. Auch die Forschung und Entwicklung umweltfreundlicher Flugzeuge und Triebwerke ist weiter voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU

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