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Geiger kritisiert Stasi-Unterlagen-Gesetz

Archivmeldung vom 28.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Der erste Direktor der sogenannten Gauck-Behörde, Hansjörg Geiger, wirbt für eine grundlegende Reform des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. So sollten Spitzelopfer des DDR-Geheimdienstes "künftig das Recht erhalten, ihre Daten löschen zu lassen", zitiert ihn der "Spiegel" in seiner heutigen Ausgabe.

Das Gesetz sei in einer geschichtlichen Sondersituation entstanden, damals habe der Schutz der Persönlichkeitsrechte keinen Vorrang gehabt. "25 Jahre danach kann man aber nicht mehr von einer Sondersituation sprechen", sagte Geiger. Die Informationen seien zudem unter rechtswidrigen Bedingungen gesammelt worden. Gemäß Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dürften Daten aus dem "Kernbereich privater Lebensführung" nicht gespeichert werden.

Geiger, der nach seiner Zeit in der Stasi-Unterlagen-Behörde von 1990 bis 1995 Präsident des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes war, hält das Gesetz "in der jetzigen Fassung nicht mehr in allen Regelungen für verfassungskonform".

Der Bundestag will noch in dieser Legislaturperiode über die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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