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Baden-Württembergs Innenministerium will Unruhestifter ausweisen

Archivmeldung vom 05.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Berk / pixelio.de
Bild: Martin Berk / pixelio.de

Baden-Württembergs Innenministerium will neben dem am Donnerstag festgenommenen Asylbewerber aus Togo wenn möglich auch zehn weitere Flüchtlinge aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung ausweisen, die sich bei den beiden Polizeiaktionen der vergangenen Woche nach Polizeiangaben als Unruhestifter erwiesen haben und bereits in andere Unterkünfte verlegt wurden.

Ein Sprecher des Ministeriums sagte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Deren Asylverfahren laufen weiter. Man muss schauen, ob die Vorwürfe im Asylverfahren Berücksichtigung finden – oder ob man die Personen schon während des Verfahrens ausweisen kann." Dies ist laut Aufenthaltsgesetz möglich, "wenn das persönliche Verhalten gegenwärtig eine schwer wiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist". Der Sprecher erklärte: "Wir als Land sind bemüht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich bieten." Die Hürden seien allerdings hoch.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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