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Bundesregierung hält Rüstungsmanager-Wechsel nach Riad für rechtens

Archivmeldung vom 12.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Rheinmetall Hauptverwaltung in Düsseldorf, der Sitz der Management-Holding des Konzerns. Bild: Rheinmetall AG
Die Rheinmetall Hauptverwaltung in Düsseldorf, der Sitz der Management-Holding des Konzerns. Bild: Rheinmetall AG

Die Bundesregierung sieht im Wechsel eines früheren Rheinmetall-Managers nach Saudi-Arabien keinen Grund zur Beanstandung. Es handele sich nicht um technische Unterstützung und damit auch um keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes.

"Der bloße Wechsel deutscher Führungskräfte zu ausländischen Unternehmen fällt nicht darunter", heißt es in einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Mittwochsausgaben) berichten. Hintergrund ist der bereits im Oktober 2017 erfolgte Wechsel von Rheinmetall-Rüstungsmanager Andreas Schwer an die Spitze der saudi-arabischen Holding SAMI, die mit dem Ziel gegründet worden war, selbst Rüstungsgüter in dem Golfstaat herzustellen - als Lizenznehmer internationaler Konzerne. Die Bundesregierung habe "über die Presseberichterstattung hinaus zu den jeweiligen Sachverhalten keine eigenen Kenntnisse", schreibt Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum.

Linken-Außenexpertin Sevim Dagdelen kritisierte, es sei "nicht nachvollziehbar, dass die Lieferung von Panzern ins Ausland einer Genehmigung bedarf, die Entsendung von Konstrukteuren zum Bau von Panzern ins Ausland dagegen aber nicht". Die Linken-Politikerin forderte, der Wechsel deutscher Manager und Ingenieure zu ausländischen Rüstungskonzernen zum Aufbau von Waffenfabriken etwa in Saudi-Arabien oder in der Türkei müsse "ebenso einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht unterliegen wie die Lieferung von Patrouillenbooten, Panzern oder Pistolen". Damit Waffenschmieden wie Rheinmetall nicht länger nach Belieben die Gesetzeslage ausnutzen und Experten an Tochterfirmen oder Joint-Venture-Unternehmen im Ausland zum Bau einer Waffenfabrik entsenden könnten, "müssen die gesetzlichen Regelungslücken geschlossen werden", sagte Dagdelen den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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