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Arbeitsagentur erwartet hohe Überschüsse

Archivmeldung vom 06.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Bundesagentur für Arbeit rechnet wegen der sinkenden Arbeitslosenzahl in den kommenden Jahren mit stark steigenden Haushaltsüberschüssen. Damit könnte die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung bis 2019 ein Finanzpolster von insgesamt 15 Milliarden Euro aufbauen, wie aus einer aktuellen Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestages hervorgeht, über den die F.A.Z. berichtet.

Das Papier stelle die neue mittelfristige Finanzprojektion der Bundesagentur dar. Eine Rücklage in dieser Größenordnung hatte die Bundesagentur zuletzt vor sieben Jahren. Der Vorausschau zufolge wird die Bundesagentur im laufenden Jahr einen Überschuss von 1,4 Milliarden Euro erzielen. Ihre Finanzrücklage würde damit von bisher 3,4 Milliarden Euro auf 4,8 Milliarden Euro anwachsen. Bis zum Jahr 2019 dürften die jährlichen Überschüsse schrittweise auf 3,3 Milliarden Euro steigen und damit auch die Rücklage weiter erhöhen, schreibt die F.A.Z. weiter.

Hintergrund ist, dass die sinkende Arbeitslosigkeit die Ausgaben für Arbeitslosengeld sinken lässt, während die Beitragseinnahmen steigen. Die neuen Daten fachen die politische Diskussion über eine Entlastung der Beitragszahler neu an.

"Die Bundesagentur ist keine Sparkasse", sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, der F.A.Z. "Die Gelder gehören schließlich den Beitragszahlern", betonte er. Einer Faustformel zufolge würde etwa eine Senkung des Beitragssatzes von derzeit 3,0 auf 2,75 Prozent die Einnahmen der Arbeitslosenkasse um rund zwei Milliarden Euro jährlich schmälern. Linnemann strebt indes zunächst eine andere Form der Entlastung an: Die gute Finanzlage sei ein Grund mehr, Beschäftigungsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern im Zuge der geplanten "Flexi-Rente" von Sozialbeiträgen zu befreien. Derzeit fallen für den Arbeitgeber auch dann Beiträge an, wenn ein Arbeitnehmer über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeitet und im rechtlichen Sinne nicht mehr arbeitslos werden kann.

In der Ausschussvorlage heißt es allerdings warnend, der Projektion liege die Annahme einer weiterhin positiven Konjunkturentwicklung zugrunde. Wirtschaftliche Schwankungen könnten die Finanzenlage der Bundesagentur "unmittelbar und wesentlich beeinflussen".

Der Chef der Bundesagentur, Frank-Jürgen Weise, hatte in jüngster Zeit mehrfach vor übereilten Beitragssenkungen gewarnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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