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Bundesrat für Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Archivmeldung vom 08.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates. Bild: campsmum / Patrick Jayne and Thomas
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates. Bild: campsmum / Patrick Jayne and Thomas

Die Länder haben heute zur Europäischen Richtlinie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern Stellung genommen. Hierbei haben sie ihre Auffassung bekräftigt, dass die Maßnahmen auf europäischer Ebene gegen kinderpornografische Inhalte im Internet primär auf die Löschung dieser Inhalte gerichtet sein müssen.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, mit der Richtlinie den Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung weiter zu verbessern und hierdurch ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Sie schlägt ein umfassendes Konzept vor, mit dem sie entsprechenden Straftaten begegnen will. Dieses soll die Verfolgung der Straftäter, den Opferschutz sowie die Prävention umfassen und schwere Formen des sexuellen Missbrauchs, die bisher nicht von EU-Rechtsvorschriften erfasst sind, unter Strafe stellen.

Zum Teil geht der Vorschlag damit über den bisherigen Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches und die in Deutschland möglichen polizeilichen und strafprozessualen Maßnahmen hinaus.

Der Bundesrat unterstützt das Ziel des Vorschlags der Kommission, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie vorzugehen. Er betont jedoch, dass die gewählten Mittel zur Erreichung des Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen und die rechtsstaatlichen Grenzen einzuhalten sind.

Die Länder geben auch zu bedenken, dass durch die vorgesehene Ausweitung des Begriffs des Kindes (jede Person unter 18 Jahren) und der hieran anknüpfenden Strafvorschriften der Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Ausbeutung ganz erheblich ausgeweitet würde. Die im deutschen Strafrecht bestehende Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen würde aus ihrer Sicht damit obsolet.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates

Quelle: Bundesrat

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