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ödp: Grüner Landtagskandidat tritt Lebensschutz mit Füßen

Archivmeldung vom 24.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Einige Kandidaten der Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) sehen sich in einer heftigen Auseinandersetzung mit Jakob Hahn: Dieser fordert, Schwangerschaftsabbrüche bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen freizugeben.

Der grüne Landtagsdirektkandidat für München-Milbertshofen, Jakob Hahn, antwortete im Internetportal Kandidatenwatch auf eine entsprechende Anfrage: "Meiner Ansicht nach soll jede Frau das Recht haben sich selbst für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Ein Schwangerschaftsabbruch mit ihrer Einwilligung der durch einen Arzt durchgeführt wird, sollte nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen (laut BGH-Urteil der Beginn menschlichen Lebens) durchgeführt werden dürfen."

Wilma Hollemann, Krankenschwester in einer Palliativstation und Bezirkstagskandidatin für München-Milbertshofen, ist sehr betroffen über diese Äußerung: "Die Grünen treten den Schutz ungeborenen Lebens mit Füßen. In ihrem letzten Bundestagswahlprogramm forderten sie ein unbedingtes Abtreibungsrecht. Und Jakob Hahn zeigt, dass dies heute noch gilt." Die Schwangerschaftskonfliktberatung müsse laut Hollemann endlich - wie übrigens gesetzlich vorgeschrieben - dem Schutz ungeborenen Lebens dienen. "Für einen Christen sind die Grünen trotz ihres ökologischen Images nach wie vor unwählbar."

Prof. Dr. Klaus Buchner, Physiker und ödp-Landtagskandidat in Milbertshofen, steht ebenfalls voll hinter dem Urteil des BVG von 1993, das Abtreibungen immer als illegal bezeichnet, weil schon dem ungeborenen menschlichen Leben Menschenwürde zugestanden wird. Die ödp sei gegen Abtreibung, stehe aber hinter der Straffreiheit in den ersten Monaten der Schwangerschaft, denn durch Strafen werde die Zahl der Abtreibungen nicht verringert, wie die Statistiken aus der Zeit der Weimarer Republik zeigen. Eine komplette Freigabe der Abtreibung wäre laut Buchner jedoch sehr kontraproduktiv: "Das Zugestehen eines Rechts auf Abtreibung in der Gesetzgebung würde dazu führen, dass das ungeborene Kind kein Recht auf Leben mehr hat. Die Ansicht Jakob Hahns, menschliches Leben beginne erst mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen halte ich als Wissenschaftler für unhaltbar und als Mensch für moralisch völlig inakzeptabel und gefährlich."

Die ödp tritt zur Landtagswahl bewusst als "ödp/Bündnis für Familien" an und fordert ein monatliches Erziehungsgehalt von 1000 Euro. Schwangeren Frauen würde eine solche gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung der Erziehungsleistung es enorm erleichtern, sich für ihr Kind zu entscheiden.

Quelle: Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

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