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Patientenschützer: Beihilfe zum Suizid straffrei lassen

Archivmeldung vom 05.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Patientenschützer haben dafür plädiert, die Beihilfe zum Suizid straffrei zu lassen. "Das ist eine bewährte Regelung", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, im Interview mit der "Frankfurter Rundschau". "Warum soll man das Strafgesetzbuch nach 140 Jahren in dieser Frage ändern? Es ist eine höchstpersönliche Entscheidung, sich selbst das Leben zu nehmen. Wer einen Suizid begleitet, muss das vor seinem Gewissen verantworten."

Suizidbeihilfe für einen Angehörigen dürfe deshalb nicht kriminalisiert werden. Sterbehilfevereine sollten nach Auffassung von Brysch dagegen verboten werden. Diese schafften ein immer größer werdendes Angebot und förderten so eine wachsende Nachfrage.

Grundsätzlich hat der Patientenschützer Zweifel, dass sich für ein so schwieriges Thema wie die Beihilfe zum Suizid überhaupt eine "ethisch perfekte Regelung" finden wird. "Daher ist es wichtig, nicht soviel wie möglich, sondern nur so viel wie nötig zu regeln. Es wird immer einige Menschen geben, die sagen, ich bin des Lebens müde. Ich bezweifle bloß, dass unsere Gesellschaft dafür ein Suizid-Angebot bereitstellen soll."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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