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Altmaier legt Fahrplan zur kompletten Soli-Abschaffung vor

Archivmeldung vom 15.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Altmaier (2016)
Peter Altmaier (2016)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat ein Konzept zur kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorgelegt. "Alle Steuerzahler, auch erfolgreiche Unternehmer und Freiberufler werden vollständig entlastet. 90 Prozent im Jahr 2021, 97 Prozent im Jahr 2024 und 100 Prozent im Jahr 2026", heißt es in dem Papier des Wirtschaftsministeriums, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Dieses "Abschmelzmodell" helfe, die Steuerbelastung für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu gestalten, schreibt das Ministerium. Kurz vor dem Koalitionsausschuss am Sonntag geht Altmaier damit auf Konfrontation zu Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der sich auf keinen Fahrplan für die komplette Abschaffung des Soli festlegen will. Das hält man im Wirtschaftsministerium für "verfassungsrechtlich problematisch".

Konkret fordert Altmaier, im Jahr 2021 einen Freibetrag von 16.988 Euro einzuführen. Wer weniger Einkommensteuer zahlt, muss dann keinen Soli mehr entrichten. Das wären, wie auch bei Scholz` Gesetz, rund 90 Prozent der Steuerzahler. Der Unterschied: Von Altmaiers Freibetrag profitieren alle Steuerzahler, von Scholz` Freigrenze nur die, deren Einkommen darunter liegen. Im Jahr 2024 sieht Altmaier dann eine Anhebung des Freibetrags auf 50.000 Euro vor – und eine vollständige Entlastung der Kapitalgesellschaften. Das Entlastungsvolumen in diesem zweiten Schritt würde 7,7 Milliarden Euro betragen. Mit der dritten Stufe fällt der Soli 2026 dann für alle weg. Zur Gegenfinanzierung will Altmaier unter anderem Subventionen und die Veräußerung von Bundesbeteiligungen prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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