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Thüringer Verfassungsschutzpräsident: AfD kein Beobachtungsobjekt

Archivmeldung vom 02.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
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Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sieht derzeit keinen Grund für eine Beobachtung der AfD durch den Inlandsnachrichtendienst. Bislang seien die Äußerungen von AfD-Politikern nicht ausreichend, um eine Überwachung durch den Verfassungsschutz zu rechtfertigen: "AfD-Verantwortliche äußern sich teilweise hetzerisch und rechtspopulistisch in der politischen Diskussion und medialen Debatte", sagte Kramer der "Welt". "Nach der geltenden Rechtslage reicht dies derzeit aber nicht aus, um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu erfüllen."

Dies gelte auch für bewusste Sachverhaltsverfälschungen, Dummheit, Ignoranz, Hetzerei, rassistische Positionen oder Polemik. Die Meinungsfreiheit gewähre dabei "völlig zu Recht einen weiten Spielraum in unserem politischen Diskurs". Die AfD sei daher aktuell kein Beobachtungsobjekt des Inlandsgeheimdienstes. Derzeit bewerte man die Partei weder als extremistisch noch als Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung. "An dieser derzeitigen Einschätzung ändern auch die aktuellen Diskussionen nichts", sagte der thüringische Verfassungsschutzpräsident.

Der Verfassungsschutz bewerte aber fortlaufend offen zugängliches Material, um festzustellen, ob sich an dieser Einschätzung etwas ändere, erklärte Kramer. "Wir beobachten dabei auch, ob der organisierte Rechtsextremismus die AfD als Plattform für ihre Aktivitäten nutzt beziehungsweise unterwandert."

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefordert, nachdem die AfD-Vorsitzende Frauke Petry und ihre Stellvertreterin Beatrix von Storch erklärt hatten, ein illegaler Grenzübertritt von Flüchtlingen müsse notfalls auch mit der Schusswaffe verhindert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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